Die deutschen Königspfalzen
Repertorium der Pfalzen, Königshöfe und übrigen Aufenthaltsorte der Könige im deutschen Reich des Mittelalters
Das mittelalterliche Königtum in Deutschland verfügte über keine feste Residenz, sondern die Könige übten ihre Herrschaft aus, indem sie von Ort zu Ort zogen und bei ihren jeweiligen Aufenthalten die Regierungsgeschäfte wahrnahmen. Um die Herrschaftspraxis der mittelalterlichen Könige in Deutschland zu verstehen, bedarf es deshalb u.a. einer intensiven Beschäftigung mit den königlichen Regierungsstätten. Besondere Aufmerksamkeit können dabei jene beanspruchen, denen man bereits im Mittelalter das Attribut "palatium" zuerkannte. Für sie hat sich im deutschen Sprachraum der Begriff "Pfalz" herausgebildet.
Die Erforschung dieser Pfalzen hatte ihren organisatorischen Mittelpunkt ursprünglich am Göttinger Max-Planck-Institut für Geschichte. Dort wurde die systematische Behandlung sämtlicher Aufenthaltsorte der Könige in einem wissenschaftlichen Repertorium konzipiert. Nach der Auflösung des Max-Planck-Instituts musste eine neue institutionelle Form gefunden werden, um das Projekt fortzuführen und zum Abschluss zu bringen. Die redaktionelle Leitung des Gesamtprojekts liegt nun beim Frankfurter Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte. Die konkrete Bearbeitung der einzelnen historischen Teilräume erfolgt dezentral, in der Regel jeweils für den Raum eines heutigen Landes der Bundesrepublik Deutschland.
Für den Raum des heutigen Bayern hat die Kommission für bayerische Landesgeschichte die Bearbeitung übernommen und mit der Durchführung ihre Mitglieder Prof. Dr. Rudolf Schieffer und Prof. Dr. Helmut Flachenecker beauftragt. 2016 konnte der erste Teilband, der das Gebiet Bayerisch-Schwabens behandelt, vorgelegt werden.
Ansprechpartner für alle das Projekt betreffenden Fragen ist Dr. Thomas Horling.