Aktuelle Rezensionen
Artur Dirmeier (Hg.)
Leben im Spital. Pfründner und ihr Alltag 1500–1800
(Studien zur Geschichte des Spital-, Wohlfahrts- und Gesundheitswesens 12), Regensburg 2018, Pustet, 269 Seiten mit Abbildungen, TabellenRezensiert von Hans-Wolfgang Bergerhausen
In: Bayerisches Jahrbuch für Volkskunde
Erschienen am 06.05.2019
Die mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Spitäler erfreuen sich seit langem eines regen Interesses der Forschung. Zahlreiche Disziplinen von der Rechts-, Verwaltungs-, Wirtschafts- und Sozialgeschichte bis hin zur Medizin-, Kirchen-, Kunst- und Mentalitätsgeschichte haben hier ein reiches Betätigungsfeld gefunden, das sie mit großem Gewinn bearbeitet haben. Umso erstaunlicher ist es, dass man über die konkreten Lebensumstände der Bewohner von Spitälern „mit ihren Sorgen, Freuden und Ängsten“ (9) immer noch nur wenig weiß, und dies, obwohl ihre Versorgung doch den eigentlichen irdischen Zweck dieser Wohlfahrtseinrichtungen bildete. Dem versuchte eine Tagung, die im Jahre 2012 in Regensburg stattfand, nicht zuletzt angeregt durch die wegweisende Dissertation von Rudolf Neumaier über die Klientel des dortigen St. Katharinenspitals, Abhilfe zu schaffen. Deren insgesamt dreizehn Beiträge sind nun von Artur Dirmeier in einem stattlichen Sammelband publiziert worden. Sie schlagen nicht nur geographisch einen weiten Bogen von den habsburgischen Ländern bis in den deutschen Nordwesten, sondern decken auch ein breites Themenspektrum von quellenkundlichen Erörterungen bis hin zu Fallstudien zu ausgewählten Themenkomplexen ab.
Den Anfang macht der Münchener Rechtshistoriker Hans-Georg Hermann mit einer vornehmlich begriffsgeschichtlich angelegten Studie. Darin erörtert er vor allem auf der Grundlage frühneuzeitlicher juristischer Literatur, was man unter einer Spitalpfründe denn eigentlich verstand, wie Pfründkauf und Ökonomisierung von Fürsorgeleistungen beurteilt wurden und welche Bedeutung die Aufnahme von Pfründverträgen in praxisorientierte notarielle Formularbücher hatte. Ferner untersucht er, in welchem Spannungsverhältnis das von vielen Spitälern beanspruchte Anfallsrecht, also der spitalseitig geltend gemachte Zugriff auf den Nachlass eines verstorbenen Pfründners, zur gemeinrechtlich bestehenden Testierfreiheit stand.
Drei weitere Artikel stellen an ausgewählten Beispielen die archivalische Überlieferung zum Pfründnerwesen vor und loten exemplarisch aus, inwieweit die Quellenlage überhaupt Aussagen zur Lebensweise einzelner Spitalbewohner ermöglicht. Dieser Aufgabe haben sich die Leiter der Stadtarchive von Nürnberg, Michael Diefenbacher, Amberg in der Oberpfalz, Johannes Laschinger, und Mühldorf am Inn, Edwin Hamberger, unterzogen. In ihren Darlegungen wird deutlich, dass jeder, der genauere prosopographische Daten über Spitalbewohner erheben will und sich vielleicht sogar an eine spezifische Einzelperson anzunähern versucht, sich nicht auf die zumeist geschlossen erhaltenen Corpora der Spitalarchive selbst beschränken kann, sondern in mühevoller Kleinarbeit eine Vielzahl verschiedenster Bestände unterschiedlicher Provenienz konsultieren muss. Das reicht, um nur einiges zu nennen, von Ratsprotokollen über Gerichtsbücher und private Stiftungsunterlagen bis hin zu Visitationsberichten, Bürgerbüchern und Pfarrmatrikeln. Vor diesem Hintergrund wird verständlich, warum man bislang, wie eingangs beklagt, kaum Kenntnis über den tatsächlichen Lebensvollzug und die Erlebniswelt von Pfründnern hat.
Alexandra-Kathrin Stanislaw-Kemenah, Gleichstellungsbeauftragte in Dresden, stellt zunächst eine besondere Quellensorte, die Supplikationen, vor, also die formal und inhaltlich durch ein klares Unterordnungsverhältnis geprägten Bittschriften an eine übergeordnete Stelle. Sodann wertet sie ein Konvolut von 77 Supplikationen des ausgehenden 16. und beginnenden 17. Jahrhunderts um Aufnahme in das Dresdener Jakobshospital aus. Auf dieser Basis kann sie zeigen, dass die Bewerber für einen Platz im Spital zwar Eingabegelder bezahlen mussten, jedoch keine Systematik hinsichtlich der Bewilligung ihrer Gesuche aufgrund unterschiedlich hoher pekuniärer Zuwendungen erkennbar ist. Ein wesentliches Aufnahmekriterium war vielmehr, ob und wie lange die Bittsteller für den Dresdener Hof, in welcher Funktion auch immer, gearbeitet hatten. Bemerkenswert sind, gerade auch im Hinblick auf verbreitete Vorstellungen über die geringe Lebenserwartung frühneuzeitlicher Menschen, die Altersangaben, die sich den Supplikationen entnehmen lassen. Demnach bewarben sich nämlich solche Personen um einen Spitalplatz, die mindestens das 60. Lebensjahr vollendet hatten. Die Gegenleistung der Supplikanten für ihre Unterbringung im Spital bestand, wie schon ihre Bittschriften verdeutlichen, im als Bringschuld angesehenen Gebet für den Wohltäter und in der freiwilligen Unterwerfung unter eine Hausordnung, was angesichts der schwerfälligen Handhabung von Restriktionsmaßnahmen seitens der vorgesetzten Stellen aber die Vorteile einer gesicherten Versorgung im Spital kaum schmälerte.
Rudolf Neumaier, Redakteur der Süddeutschen Zeitung, beschreibt in engem Anschluss an seine Dissertation Herkunft und soziales Umfeld der Pfründner des Regensburger St. Katharinenspitals zwischen 1649 und 1806. Seine Zurückhaltung gegenüber jedweden Versuchen zur Typologisierung frühneuzeitlicher Fürsorgeanstalten und ihrer Bewohner betonend, plädiert er für genaue Fallanalysen von Einrichtung zu Einrichtung. Für das Katharinenspital zeigt er, dass hier Geld eine wesentliche Rolle bei der Vergabe von Pfründen spielte, dass es mithin keine Wohlfahrtseinrichtung für die Ärmsten der Armen war, sondern seine Klientel vor allem aus Dienstboten- und Handwerkerwitwen bestand, die oft gezielt auf ihre Aufnahme hin gespart hatten. In strikter Abgrenzung gegen Konzepte, die Spitäler als „Orte der Verwahrung“ und „kasernierte Räume“ beurteilen, charakterisiert er das Katharinenspital als eine „Wohngemeinschaft“, in die die überwiegend weiblichen Bewerber selbstbestimmt eintraten, um für die Wechselfälle des Alters abgesichert zu sein.
Artur Dirmeier, der Leiter des Regensburger Spitalarchivs, gibt einen luziden Überblick über die 800-jährige Geschichte des Katharinenspitals, ohne indes das der Tagung gestellte Thema eigens zu akzentuieren. Als Besonderheiten des Katharinenspitals hebt er die spezifischen Probleme hervor, die sich aus der Lage des Spitals auf dem von den bayerischen Herzögen beanspruchten Nordufer der Donau ergaben; den langen, gestuften Prozess der Ablösung der Betreuung Bedürftiger durch eine Laienbruderschaft und einen Schwesternkonvent seitens weltlicher Kräfte; den späten Übergang vom Armenspital mit begrenzter Verweildauer zur Pfründneranstalt mit lebenslanger Unterbringung; die eigenartige Zusammensetzung des Leitungsgremiums, in dem sich zwei Reichsstände (Bistum und Reichstadt) gegenüberstanden, die zudem seit der Reformation unterschiedlichen Bekenntnissen angehörten.
Martin Scheutz, Universität Wien, und Alfred Stefan Weiß, Universität Salzburg, versuchen in ihrem gemeinsam verantworteten Beitrag, eine Woche im Leben eines Pfründners zu rekonstruieren. Sie stellen den Alltag von Pfründnern in Fürsorgeanstalten der österreichischen Herzogtümer als überaus streng reglementiert dar. Sie betonen, dass der Tagesablauf der „Spitalinsassen“ von „fast monastischer Disziplin“ sowie rigiden Gehorsams- und Arbeitspflichten geprägt gewesen sei, die ihre persönlichen Rechte und ihre Bewegungsfreiheit drastisch beschnitten hätten. Mit ihren Gebeten hätten die Pfründner, die „ökonomisch völlig von der Hausleitung abhängig“ gewesen seien, gezwungenermaßen den Himmel „gleichsam bombardiert“. Wer sich nicht fügte, habe das „Strafregime“ des Hausvaters zu spüren bekommen und sei geradezu „mit einem vernunftlosen Tier verglichen“ worden. Es bedurfte der besonderen „Findigkeit der Bewohner“, um die Hausverwaltung gelegentlich einmal „auszutricksen“. Die Autoren zeichnen für den österreichischen Raum mithin das Bild eines „Machtsystems Spital“, in dem die Bewohner fast nur als Gewaltunterworfene erscheinen – ein Bild, das allerdings weitgehend aus Spitalordnungen, Speiseordnungen und Rechnungsbüchern gewonnen ist, weil, wie die Autoren einräumen, Forschungsstand und Quellenlage bisher keine Einblicke in die Erfahrungswelt der Pfründner selbst ermöglichen.
Der Ansbacher Stadtarchivar und Museumsleiter Wolfgang F. Reddig rekonstruiert den persönlichen und kollektiven Besitz von Spitalbewohnern. Wie er anhand von Inventaren, Bildquellen und Grabungsfunden belegt, nahmen viele Pfründner Bett, Bettzeug und eine Truhe zur Unterbringung persönlicher Gegenstände mit ins Spital; dies galt in vielen Anstalten als Bedingung für die Aufnahme und stellte neben den Aufnahmegebühren mithin für manchen eine weitere Hürde für den Erwerb einer Pfründe dar. Doch auch Kleidung, Ess- und Trinkgeschirr, Kissen, Vorhänge oder etwas Bargeld brachten Pfründner mit. Unterschiedliche Qualität und Zahl der mitgeführten persönlichen Dinge bewirkten Reddig zufolge eine gewisse soziale Distinktion innerhalb der Spitalbewohnerschaft; zugleich ist damit die Frage aufgeworfen, inwiefern Pfründner in der Gemeinschaft ihre Individualität bewahren konnten. Zudem erscheinen die Spitalbewohner als eine privilegierte Gruppe unter den hilfsbedürftigen und armutsgefährdeten Menschen der Frühen Neuzeit.
Der Soziologe und Medizinhistoriker Carlos Watzka, Universitäten Graz und Eichstätt, widmet sich der Gesundheitsversorgung in Spitälern, insbesondere in der Steiermark. Anhand eines zeitgenössischen Traktates stellt er zunächst nach Aufgabenbereichen differenzierte Typen von Hospitälern vor; weil diese verschiedene Zielgruppen ansprachen, hatte gesundheitsbezogenes Handeln notwendigerweise einen ganz unterschiedlichen Stellenwert in den einzelnen Anstaltsformen. Sodann erläutert er frühneuzeitliche Krankheitskonzepte und Behandlungsmethoden, unter denen neben praktisch-empirischen auch religiös-transzendente höchst bedeutsam waren. Dementsprechend war die Behandlung von Krankheiten im damaligen Verständnis ganz selbstverständlich nicht allein Sache von akademisch gebildeten Ärzten oder sonstigen Heilberuflern, sondern auch von Priestern oder Laien (unter den Letzteren gerade auch „Mit“-Pfründner), deren Anteil im Vergleich zu professionalisierten Formen von therapeutischer Betreuung hoch veranschlagt werden muss. Angesichts der Heterogenität der frühneuzeitlichen Hospitallandschaft wie auch der heilbehandelnden Personenkreise kann deshalb nur eine einzelfallbezogene Quellenanalyse darüber Auskunft geben, inwieweit eine Fürsorgeanstalt zeitgemäße Möglichkeiten der Gesundheitsvorsorge aufgriff.
Barbara Krug-Richter, Universität des Saarlandes, stellt anhand von Speiseordnungen sowie Küchen- und Wirtschaftsrechnungen die Ernährung in nordwestdeutschen Spitälern der Frühen Neuzeit vor. Sie zeigt, dass die Speiseordnungen mit ihrer scheinbaren inhaltlichen Monotonie nur einen groben normativen Rahmen für die Verpflegung der Pfründner absteckten. Finanzielle Ausstattung, Umfang des vorhandenen Grundbesitzes und Zwecksetzung der Häuser, regionale und jahreszeitliche Angebote, religiöse Normen, kulturelle Einflussfaktoren sowie gesellschaftliche Vorstellungen von einer dem sozialen Status angemessenen Ernährung führten zu einer breiten Differenzierung zwischen den Anstalten, aber auch innerhalb ihrer jeweiligen Bewohnerschaft. Die Verfasserin hebt hervor, dass der Fleischkonsum in der Spitalversorgung im 16. und 17. Jahrhundert durchweg nach wie vor hoch war; er war, ebenso wie der Verzehr bestimmter Fischsorten, mit einem bemerkenswerten Prestigegehalt aufgeladen. Die verbreitete Vorstellung vom Brei-Mus-Standard in der frühneuzeitlichen Ernährung verweist sie einmal mehr ins Reich der Legende. Im Vergleich zum größeren Teil der Bevölkerung hat die Ernährung in Spitälern als vergleichsweise gut zu gelten. Im Verlauf des 18. Jahrhunderts brach das qualitative und quantitative Niveau der Verpflegung allerdings ein.
Gisela Drossbach, Universität Augsburg, begibt sich auf das bisher kaum erschlossene weite Feld von Konflikt und Konfliktbewältigung im Spital. Überspitzt formuliert sie, „dass das Hospital an sich bereits eine Konfliktsituation“ darstelle, die durch das Zusammenleben von armen und reichen Pfründnern, von Gesunden und Kranken wie auch durch Platzmangel, unfreiwillige Arbeit, Erbschaftsschwierigkeiten und deviantes Verhalten befeuert wurde. Der Forschung stellt sie die Aufgabe, die bisher vernachlässigten Problemkreise von Gerichtsbarkeit und Strafvollzug in Spitälern genauer aufzuarbeiten.
Stefan Dieter, Studiendirektor in Kempten, fragt nach dem geistlichen Leben im bikonfessionellen Kaufbeurer Heilig-Geist-Spital. Er hebt hervor, dass die Quellen dazu nur wenig Auskunft geben, und begründet dies damit, dass die Ausübung von Glaube und Religiosität im Alltag der Frühen Neuzeit so selbstverständlich war, dass lediglich Normverstöße überliefert wurden. Über die Spitalkirche fasste die Reformation in Kaufbeuren Fuß. Das 1561 in der Spitalkirche eingeführte Simultaneum bestimmte, nur im Dreißigjährigen Krieg unterbrochen, das kirchliche Leben der Pfründner. Ein Miteinander der Konfessionen entwickelte sich daraus nicht – es blieb bei einem Neben- und Gegeneinander. Konfliktstoffe ergaben sich aus der Besoldung der Geistlichen, der Ausstattung des Kirchenraums und dem polemischen Gehalt von Predigten. Problematisch war auch die religiöse Erziehung der Waisenkinder; sie lag im Spital ausschließlich in protestantischen Händen, so dass katholische Waisen zumeist in katholischen Pflegefamilien untergebracht wurden. Ansonsten strikt gegeneinander abgegrenzt, wurden die Pfründner unabhängig von ihrer Konfession auf einem Friedhof bestattet, der ansonsten Unverbürgerten, Straftätern und Geisteskranken vorbehalten war, was der Verfasser als gesellschaftliche Deklassierung der Spitalbewohner interpretiert.
Die gründlich aus den Quellen erarbeiteten Beiträge mehren nicht nur unsere Kenntnis über frühneuzeitliche Spitäler und ihre Bewohner, sondern auch unser Verständnis. Sie geben einen zuverlässigen Einblick in die Probleme der derzeitigen Spitalforschung. Sie tun dies umso mehr, als sie von unterschiedlichen, teilweise konträren Deutungsansätzen ausgehen: Waren Pfründner Gewaltunterworfene von Verwahranstalten (Scheutz/Weiß) oder selbstbestimmte Teilhaber frühneuzeitlicher Fürsorgeeinrichtungen (Neumaier)? Bedeutete der Eintritt in ein Spital soziale Deklassierung (Dieter, Scheutz/Weiß) oder wurde er angesichts allgegenwärtiger Armutsgefährdung im Gegenteil als Privileg gesehen (Neumaier, Reddig)? Konnten Pfründner noch ganz oder teilweise über Hab und Gut verfügen (Hermann) oder besaßen Spitäler ein alle anderen Ansprüche ausschließendes Anfallrecht (Laschinger, Reddig)? Die Liste ließe sich fortsetzen. Wichtig erscheint mir aber noch ein anderer Aspekt. Alle Beiträge des Bandes sind im besten Sinne themen-, und das heißt hier: spitalzentriert. Dies fördert allerdings die Tendenz, Spitäler als geschlossene Systeme zu sehen. Zu fragen wäre deshalb weiter, ob sich die Lebensformen im Spital denn wirklich so sehr von denen ihrer Umwelt unterschieden, wie es in manchen Artikeln anklingt. Konkret: Waren Spitäler tatsächlich klosterähnliche Anstalten oder war nicht das Leben aller Menschen der Frühen Neuzeit bis tief in ihren Alltag hinein religiös durchwebt? Und müsste man nicht einmal genauer untersuchen, welche Delikte in einem Spital denn geahndet wurden und wie entsprechende Verfehlungen außerhalb seiner Mauern behandelt wurden? Spiegelte also die Disziplinar- und Strafgewalt der Spitalleitungen nicht lediglich eine gängige Rechtspraxis wider? Ebnete folglich ein vergleichender Blick auf Spitäler einerseits und auf die sie umgebende Welt andererseits die angenommene tiefe Kluft zwischen diesen beiden Lebensbereichen nicht gehörig ein? Nicht übersehen werden darf schließlich auch, dass die Beiträge uns Pfründner vornehmlich als eine spezifische soziale Gruppe zeigen und der Weg noch weit ist, bis man, wie angestrebt, Biogramme einzelner Personen erstellen und sie gar in ihrem Denken und Fühlen erfassen kann.
Wie diese Ausführungen zeigen, ist die Aufsatzsammlung höchst anregend und lädt zu weiterer Forschung ein. Nicht zuletzt deshalb ist ihr eine breite Rezeption zu wünschen.