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Kommission für bayerische Landesgeschichte

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Aktuelle Rezensionen


Julia Hodapp

Habsburgerinnen und Konfessionalisierung im späten 16. Jahrhundert

(Reformationsgeschichtliche Studien und Texte Band 169), Münster 2018, Aschendorff, 482 Seiten
Rezensiert von Helga Czerny
In: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte
Erschienen am 01.10.2020

In ihrer Tübinger Dissertation von 2016 beschäftigt sich die Verfasserin "mit dem Tod, der Bestattung und der Memoria als Handlungsraum hochadeliger Frauen" (S. 3). Sie geht von der These aus, "dass Memoria durch Habsburgerinnen des ausgehenden 16. und beginnenden 17. Jahrhunderts zur Verortung der Dynastie in der katholischen Konfessionskultur genutzt wurde" (S. 3 und 26), sowie "zu deren Etablierung in den habsburgischen Territorien" (S. 26). Diese These lässt sofort mehrere Fragen aufkommen: 1. Wie definiert sie Memoria konkret? Zählt der Ablauf eines Begräbnisses ebenso zur Memoria wie das liturgische Gedenken und die Erinnerung an die Toten durch das sichtbare Grabmal? Sie erwähnt die "Verknüpfung von Memoria, Religion und Politik", die "auch in dieser Untersuchung den Handlungsraum hochadeliger Frauen darstellt" (S. 20) und verweist generell (S. 2 f., 20f.) auf die Arbeiten von Otto Gerhard Oexle und ein Vorwort von Lothar Kolmer (Oexle, Memoria in der Gesellschaft und der Kultur, in: Joachim Heinzle, Modernes Mittelalter, 1994, 297-323; Ders. Die Memoria Heinrich des Löwen, in: Ders.: Memoria in der Gesellschaft des Mittelalters, 1994, 128-177. Kolmer, Einleitung ,in: Ders.: Der Tod im Mittelalter, 2005, 9-26). 2. Worin besteht der Unterschied zwischen dem im Titel verwendeten Begriff Konfessionalisierung und der katholischen Konfessionskultur genau? Den von ihr überaus häufig benutzten Ausdruck "katholische Konfessionskultur" verwendet die Verfasserin nach eigener Aussage in Anlehnung an Thomas Kaufmann (Kaufmann, Konfession und Kultur, Tübingen 2006) und hält "dabei Birgit Emichs Verwendung für besonders geeignet, da über den Begriff der Konfessionskultur zugleich die untrennbare Verbindung von Religion und Politik transportiert werden kann, während mit der Bezeichnung der habsburgischen Frömmigkeit, wie Anna Coreth sie 1959 betonte, dieser Aspekt untergeht" (S. 3 Anm. 9). Leider erfolgt zu Emich keinerlei Literaturangabe, auch nicht im Literaturverzeichnis. Der Bezug zum Ausdruck "Pietas Austriaca", den Anna Coreth (Coreth, Pietas Austriaca, 1982) verwendet, wird nicht klar definiert, zumal die Verfasserin sich (S. 60, 107, 108) lediglich auf das Vorwort zur zweiten Auflage aus dem Jahr 1982 bezieht. 3. Was bedeutet für sie der Ausdruck "Verortung" und warum muss die Dynastie der Habsburger in der "katholischen Konfessionskultur" verortet werden, da deren Mitglieder doch immer schon katholisch waren und blieben? 4. Warum muss die "katholische Konfessionskultur" in den habsburgischen Territorien etabliert werden? Zu Beginn der Ausführungen fehlt eindeutig eine notwendige - wenigstens kurze - Erklärung, wieso die Bevölkerung Österreichs, besonders der Adel, in vielen Gebieten überwiegend dem protestantischen Glauben anhing, welchen Anteil die Kaiser an dieser Entwicklung hatten und welche Maßnahmen die Landesherrn der drei 1564 geschaffenen Teilgebiete dagegen ergriffen. Erst später wird diese Erläuterung für die einzelnen Landesteile Tirol, Ober-und Niederösterreich sowie Innerösterreich nachgeliefert, wenn die Standorte der Stiftungen besprochen werden (Hall S. 38-39, Wien S. 109-113, Graz S. 151-156).

Diese unpräzise Ausgangsbasis prägt das weitere Vorgehen. Die Arbeitsweise der Autorin ist nicht immer schlüssig. Ausgehend von Ausnahmesituationen nimmt sie Verallgemeinerungen vor, die nicht belegt sind. Sie zieht keine Vergleichsbeispiele heran, um diese zu überprüfen. An manchen Stellen werden aus Wahrscheinlichkeiten und Vermutungen plötzlich Tatsachen. Einige Beispiele werden dies nachfolgend zeigen.

Die Autorin geht ganz im Sinne und im Stil - auch Wortwahl wie z.B. "Körperpolitik" und "Arbeitspaar"- der Genderforschung vor, auf deren neuesten Ergebnissen sie aufbaut. Positiv zu bewerten ist, dass die Arbeit auf einer sehr beachtlichen Quellenbasis beruht. Im Fokus stehen Familienakten und Familienurkunden des habsburgischen Hausarchivs, sowie verschiedener Landesarchive. Ausgiebige Recherchen in vatikanischen und römischen Archiven runden die Quellenarbeit ab. Die Auswertung der umfangreichen Korrespondenz der Habsburgerinnen, insbesondere mit der Kurie und dem Jesuitenorden, zeigt diese als selbstbewusste Vermittlerinnen zwischen der Dynastie und diesen Institutionen, denen sie meist fordernd gegenübertraten, sich ihnen sogar überlegen fühlten (z.B. Jesuiten: S. 62, 272, 275; Kurie: S. 77, 78, 124, 125, 134, 162, 272, 275). Angesichts der Fülle der Informationen verliert sich die Autorin gelegentlich in unwichtige Einzelheiten, die vom Fluss der Argumentation ablenken.

Die Untersuchung der persönlichen bzw. dynastischen Memoria beginnt in Kapitel A mit drei Stiftungen: Das "Königliche Damenstift" in Hall stifteten 1569 die in Innsbruck lebenden unverheirateten Töchter Kaiser Ferdinands I., Magdalena, Helena und Margarethe. Erzherzogin Elisabeth, Tochter Kaiser Maximilians II. und Witwe König Karls IX. von Frankreich, gründete 1582 in Wien in unmittelbarer Nähe zur Hofburg das Klarissenkloster "Maria, Königin der Engel". Erzherzogin Maria von Innerösterreich, Tochter Herzog Albrechts V. von Bayern und Witwe Erzherzog Karls II. von Innerösterreich, initiierte 1602 in Graz das Klarissenkloster "Im Paradeis".

In der Einleitung (S. 15, Anm. 58) und im Zwischenfazit des Kapitels A. - Stiftungen (S. 185) weist die Verfasserin auf die Aussage von Heide Wunder (Wunder, Fürstinnen und Konfession im 16. Jahrhundert, in: Daniel Gehrt u.a., Fürstinnen und Konfession, 2015, 24) hin: "Als vormundschaftliche Regentin besaßen die Witwen den gleichen politischen Handlungsraum wie regierende Fürsten". Diese Feststellung trifft allerdings auf keine der vorgestellten Akteurinnen zu, sogar Maria von Innerösterreich war zwar Vormund ihrer Kinder zusammen mit Kaiser Rudolf II., Erzherzog Ferdinand II. von Tirol und ihrem Bruder Herzog Wilhelm V. von Bayern, aber sie war nicht Regentin. Zu Regenten wurden Brüder des Kaisers ernannt, noch 1590 Erzherzog Ernst, ab 1594 Erzherzog Maximilian.

Bei den Stiftungen steht nicht die liturgische Memoria im Vordergrund, sondern gemäß der vorgestellten These erwartungsgemäß die Demonstration der engen Verbindung von Dynastie und Katholizismus. Das Fazit, der Anstoß zu diesen Gründungen sei durch die spanischen Frauen des Hauses Habsburg erfolgt (S. 393/394), lässt sich lediglich für das Klarissenkloster in Wien nachvollziehen. Bei der Bearbeitung des Damenstifts in Hall wird kein einziges Mal auf ein spanisches Vorbild oder eine spanische Einwirkung verwiesen und für Maria von Innerösterreich war der Einfluss des ihr gut bekannten Münchner Angerklosters maßgeblich, aus dem auch 1602 die ersten Nonnen kamen.

Die These für Kapitel B - Bestattungen besagt, "dass im Bestattungszeremoniell der Habsburger spezielle Handlungsräume für die weiblichen Mitglieder des Hauses vorgesehen waren" (S. 193/194). Im Wesentlichen werden drei Todesfälle und Beisetzungen der Linie Innerösterreich vorgestellt, bei denen stets Erzherzogin Maria im Fokus der Untersuchung steht: die Bestattung Erzherzog Karls II. 1590, die der Tochter Katharina Renea 1595, sowie der Tochter Gregoria Maximiliana im Jahr 1597. Erzherzogin Maria war nach dem Tod ihres Mannes 1590 bis zur Mündigkeit ihres Sohnes Ferdinand 1596 die einzige erwachsene, fürstliche Person am Grazer Hof und ergriff aus diesem Grund die Initiative, z.B. um den Kaiser vom Tod ihres Mannes zu informieren. Sieht man genauer hin, ergibt sich, dass der Einfluss der Erzherzogin Maria sehr gering war: Erzherzog Karl II. hatte selbst in seinem Testament die gesamten Abläufe seiner Bestattung genau festgelegt (S. 202). Ansonsten war Maria an die Weisungen des Kaisers gebunden, der den Bestattungstermin festlegte und sie gezielt mit präzisen Aufgaben betraute, sowohl was die Korrespondenz als auch die Anordnungen an die Hofämter, die Landstände, die Geistlichen und die Städte und Märkte betraf (S. 202-214). Dennoch lautet das Fazit: Der "Handlungsraum", den man von ihr "als selbstverständlich erwartete", war die "Koordination der Bestattung" (S. 201/202). Als Katharina Renea am 29. Juni 1595 starb, war Ferdinand erst im Frühjahr aus Ingolstadt vom Studium an der Jesuitenuniversität in Ingolstadt zurückgekehrt. Er war weder volljährig noch als Landesherr eingesetzt worden. Im Vergleich zur Bestattung eines Landesherrn war die Beisetzung einer unverheirateten Tochter von nachrangiger Bedeutung. Maria befand sich mit ihrer Tochter Maria Christierna zu deren Hochzeit in Siebenbürgen. Für das vorhersehbare Ableben Katharinas hatte Maria - leider nicht überlieferte - Anweisungen "Wie mans mit der Cadterina machen soll" (S. 220) hinterlassen. In Briefen gab sie dem Sohn Ratschläge. Sie verwies ihn insbesondere an die Brüder Schrattenbach, die als Oberster Hofmeister bzw. Geheimer Rat höchste Ämter am Hof innehatten (S. 221, 222). Es ging u.a. um die Wiederverwendung von speziell für Begräbnisse konzipierte Utensilien, wie schwarze Decken (S. 228). Dazu erwähnt die Verfasserin eine Anfrage Erzherzog Ernsts an den Kaiser vom Jahr 1591, was mit den Pferden und deren Zierschmuck geschehen solle, "ob sie wie bei den Exequien der Kaiser Karl V., Ferdinand I. und Maximilian II. in der Kirche verbleiben sollten, in der sie geopfert wurden oder an einen anderen Ort gebracht" (S. 228). Dass es sich bei diesen Pferden ausschließlich um das wichtigste Element der Herrschaftsrepräsentation eines Landesherrn handelte, die als Vertretung der untergebenen Länder beim Leichenzug unmittelbar vor dem Sarg mitgeführt wurden, die Herrschaftsinsignien trugen und die beim Opfergang des Requiems der Kirche geopfert, d. h. übergeben, wurden, entgeht der Autorin völlig. Sie bemerkt hierzu: "Dieser Handlungsraum stand somit auch den Männern der Dynastie offen. Entsprechend resultiert daraus, dass nicht von einem rein frauenspezifischen Handlungsraum die Rede sein kann. [...] Obgleich bestimmte Tätigkeiten primär durch die Frauen des Hauses Habsburg wahrgenommen wurden, bedeutet dies nicht, dass die Männer der Dynastie von diesem Bereich ausgeschlossen waren"(S. 228). Dies alles zeigt, dass sie sich nicht über die angegebenen und weitere habsburgische Bestattungen informiert hat. Deren Organisation war traditionell Aufgabe des Regenten in Zusammenarbeit mit den Hofämtern, nicht die der Frauen.

Als Gregoria Maximiliana am 20. September 1597 starb, war Ferdinand bereits anerkannter Landesherr. Eine Beteiligung seiner Mutter an der Organisation der Bestattung Gregoria Maximilianas ist in den Quellen nicht vermerkt. Um diese dennoch zu beweisen argumentiert die Verfasserin folgendermaßen: "Die punktgenaue Ausführung dieser Abläufe [...] lassen darauf schließen, dass sich der ganze Ablauf an einem grundlegenden, bereits bestehenden Zeremonialprotokoll orientierte. Es ist wahrscheinlich, dass es sich hierbei um die Anweisungen von Erzherzogin Maria anlässlich ihrer Tochter Katharina Renea handelte" (S. 239). Ihre Schlussfolgerung ist nicht zu akzeptieren: "was sich in Graz am 20. September 1597 vollzog, war ein minutiös durchgeplanter Zeremonialakt, den die Erzherzogwitwe Maria organisiert und im Hintergrund umgesetzt hatte" (S. 239). Obwohl eine Einflussnahme Marias nicht bewiesen ist, wird bei der Besprechung der Leichenprozession der Eindruck erweckt, als habe es im Ermessen der Erzherzogin gelegen, welche Personen von ihr zur Teilnahme ausgewählt und an bestimmten Stellen innerhalb der Leichenprozession platziert wurden. Die Reihen- und Rangfolge hatte sich jedoch seit Generationen traditionell herausgebildet, so dass auch hier ersichtlich wird, dass keine Vergleichsbeispiele herangezogen wurden.

Sehr ausführlich, wenn auch unübersichtlich auf die einzelnen Unterkapitel verstreut, zählt die Verfasserin im Rahmen der verschiedenen Elemente des Bestattungsritus, z.B. der Überführung der Leiche in die Kapelle, der Aufbahrung oder des Leichenzugs, die Maßnahmen, Erfolge und Rückschläge Erzherzog Karls II. bei der Rekatholisierung seines Landesteiles auf. Sie schildert sehr anschaulich und differenziert das von ihm aufgebaute Netzwerk, das Maria nach dem Tod ihres Mannes pflegte und intensivierte, um es für ihren Sohn Ferdinand zu erhalten. In dieser Bewahrung der Aufbauarbeit ihres Mannes, in ihrem Beharren darauf, dass Ferdinand nach dem Tod des Vaters weiter an der Jesuitenuniversität in Ingolstadt im katholischen Glauben gestärkt werden konnte, sowie in dem sehr engen, vertraulichen Verhältnis zu ihrem Sohn, das sie brieflich aufrecht hielt, liegt ihr großes Verdienst um die Rekatholisierung des Landes, die ihr Sohn nach seinem Regierungsantritt konsequent durchführte, nicht in der Verantwortung für die Organisation der Begräbnisse, wie die Verfasserin postuliert.

Kapitel C. ist der Ausgestaltung bzw. der Nichtausgestaltung der Grablegen gewidmet. Die Wahl und die individuelle Ausstattung der Grablegen der Stifterinnen in Hall, Wien und Graz, sowie die Familiengrablege in Seckau dienten mittels der Memoria nach Meinung der Verfasserin hauptsächlich der Zielsetzung, die katholische Konfessionskultur in den habsburgischen Territorien zu etablieren und die Dynastie untrennbar damit zu verknüpfen (S. 396). Zu diesem Kapitel vermisst man in erster Linie Abbildungen, um die detaillierten Beschreibungen auch nachvollziehen zu können.

Als "weiteres Mittel der Rezeption von Memoria und ein dynastisches Mittel der Konfessionalisierung" (S. 390) werden im "Exkurs - Seligsprechungsprozesse" die Bestrebungen zur Seligsprechung von Erzherzogin Magdalena, der Stifterin des Damenstifts in Hall, sowie von Königin Elisabeth, der Stifterin des Klarissenklosters in Wien, begriffen, die die jeweiligen Äbtissinnen 1624 bzw. 1626 in die Wege leiteten. Als Vorbilder dienten spanische Heilige, wie Ignatius von Loyola, Teresa von Avila und Franz Xaver, die 1622 auf Betreiben der spanischen Krone kanonisiert wurden. Dass die notwendige Sargöffnung Elisabeths auf Wunsch Kaiser Ferdinands II. und seiner Frau geschehen sei, stützt die Verfasserin auf ein Zitat aus dem entsprechenden Brief der Äbtissin: "Ire khaiserlih Meistett baide haben sich schon etlih Mal mörkhen lasen dass sie gern lassen vnnserer selligen khünigin grab eröfnen" (S. 380, Anm. 317). Als weitere Gründe sind angeführt, dass der Kaiser 1620 eine Jahrtagspredigt über das Leben der verstorbenen Königin angeregt hatte und später häufig mit seiner zweiten Frau Eleonore das Königinkloster besuchte. Ein konkreter Auftrag ist nicht überliefert. Doch die Verfasserin konstatiert (S. 385), dass "eindeutig das Kaiserpaar [...] als Initiatoren eines Seligsprechungsprozesses ausgemacht werden konnte". Als Grund, warum der Kaiser sich nicht selbst engagierte, wird genannt: "Um eine öffentliche Bloßstellung durch die Ablehnung des Wunsches des Kaiserpaares zu vermeiden, erfolgte ihre Eingabe über die Äbtissin des Königinklosters" (S. 389). Dass das Kaiserpaar auch in Hall die Initiative zur Seligsprechung Magdalenas ergriff, schließt sie aus dessen Besuchen des Damenstifts und einer Lebensbeschreibung Magdalenas durch einen Jesuiten 1625 (S. 390). Das Scheitern der Initiativen lässt sich auf "die veränderte päpstliche Reformpolitik zurückführen, die sich von der Dynastie emanzipierte und auf die Einhaltung ihrer formalisierten Abläufe einer Seligsprechung pochte" (S. 391).

Der sehr fleißigen, auf breiter Basis recherchierten Arbeit fehlt der einordnende Vergleich zu vorangegangenen Bestattungen und Grablegen der Habsburger oder auch anderer Dynastien, so dass Entwicklung und Tradition ersichtlich geworden wären. Ausgehend vom Beispiel Maria von Innerösterreich, die als einziges erwachsenes, am Grazer Hof anwesendes Mitglied der Dynastie zunächst die Initiative ergreifen musste, wird eine Verallgemeinerung auf alle Habsburgerinnen vorgenommen. Durch das Bemühen der Verfasserin, das Wirken der ausgewählten Frauen ganz im Sinne der modernen Genderforschung darzustellen, haben sich offensichtlich manche Unstimmigkeiten, unbewiesene Behauptungen und Widersprüche eingeschlichen.