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Aktuelle Rezensionen


Maximilian Aigner

Vereinsführer. Vier Funktionäre von Eintracht Frankfurt im Nationalsozialismus

(Studien zur Geschichte und Wirkung des Holocaust 4), Göttingen 2020, Wallstein, 304 Seiten mit 8 Abbildungen, ISBN 978-3-8353-3844-9


Rezensiert von Markwart Herzog
In: Bayerisches Jahrbuch für Volkskunde
Erschienen am 20.08.2021

Die Sportvereine Eintracht Frankfurt und FC Bayern München weisen zahlreiche historische Gemeinsamkeiten auf. Fast zeitgleich gegründet, blicken sie jeweils auf eine lange Tradition zurück. In der Weimarer Republik profitierten sie von jüdischen Bürgern als spendablen Mäzenen, jüdische Unternehmer waren wichtige Arbeitgeber insbesondere der Fußballspieler, beide Vereine standen 1932 im Endspiel um die Deutsche Fußballmeisterschaft, beide unterzeichneten mit der „Stuttgarter Erklärung“ am 9. April 1933 eine Deklaration, in der sie sich zum Ausschluss jüdischer Mitglieder verpflichteten. Heute gehört es zur Corporate Identity beider Organisationen, während des Nationalsozialismus als „Judenvereine“ schlecht angesehen, schikaniert oder sogar systematisch benachteiligt worden zu sein. Der Begriff „Juden-Club“ (FC Bayern) beziehungsweise „Judenverein“ (Eintracht Frankfurt) ist in den Quellen der NS-Zeit jedoch weder als Selbst- noch als Fremdbezeichnung nachzuweisen. Der FC Bayern verwendete ihn erstmals am 15. Mai 1945, [1] um als vermeintliches NS-Opfer Vorteile bei der Münchner Stadtregierung zu erlangen; die Eintracht am 9. Dezember 1947 in dem Spruchkammerverfahren eines ehemaligen Vorsitzenden, der seinen Verein vor politisch motivierter Liquidierung gerettet haben wollte. Beide Sportclubs haben um die Jahrtausendwende begonnen, sich mit den Biografien ihrer ehemaligen Mitglieder jüdischer Herkunft zu befassen.
Bezüglich einer unabhängigen wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit der NS-Zeit unterscheiden sich die beiden Vereine jedoch markant. Denn intensive Forschungen über den FC Bayern unter dem NS-Regime und kritische Biografien über die „Vereinsführer“, wie die Vorsitzenden ab 1933 hießen, fehlen bis heute. Die zahlreichen, vornehmlich im Werkstatt-Verlag veröffentlichten Bücher erinnern stark an apologetische Rechtfertigungsliteratur, wie sie in den 1960er bis 1990er Jahren von gut bezahlten Gefälligkeitsautoren über deutsche Wirtschaftsunternehmen verfasst und auf Hochglanzpapier gedruckt wurden.
Ganz anders die Frankfurter Eintracht: Bereits im Jahr 2007 veröffentlichte Matthias Thoma ein zwar nur 240 Seiten zählendes Buch über die Geschichte des Vereins unter dem NS-Regime. [2] Doch seine Studie unterscheidet sich von den prächtigen, über den FC Bayern veröffentlichten Werken, indem er die Mühen intensiven archivalischen Quellenstudiums auf sich und überdies das Handeln der „Vereinsführer“ kritisch unter die Lupe nimmt.
Was beide Vereine wiederum verbindet, ist jeweils ein von Printmedien in die Öffentlichkeit getragener Skandal, der 2016 den FC Bayern und 2018 die Eintracht unter Zugzwang setzte. Zunächst erregte ein vierseitiger Artikel im Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ im Mai 2016 internationales Aufsehen, weil er das von den Bayern ab Mai 1945 gepflegte Selbstbild als von den Nationalsozialisten „systematisch“ schikanierter „Judenclub“ ins Reich der sportpolitischen Geschichtsmythologie verwies. Immer neue Quellenfunde, die dieses Geschichtsbild in Frage stellten, zwangen den Verein, Ende 2017 das Münchner Institut für Zeitgeschichte mit der Erforschung seiner Geschichte unter dem NS-Regime zu beauftragen.
Im Fall der Frankfurter Eintracht war es das Boulevardblatt „Bild“, das den Versuch unternahm, die Vereinsführung der Scheinheiligkeit zu überführen, indem es auf einen in der Tat überraschenden erinnerungspolitischen Widerspruch hinwies. Präsident Peter Fischer hatte nämlich im Dezember 2017 medienwirksam verkündet, Mitglieder oder auch nur Wähler der Partei Alternative für Deutschland (AfD) könnten keine Eintracht-Mitglieder sein. Diese vollmundige Positionierung vertrug sich jedoch nach verbreiteter Auffassung schwer damit, dass die Eintracht Rudolf Gramlich, NSDAP-Mitglied und Waffen-SS-Soldat, seit 1970 als Ehrenpräsidenten führte. Aber anders als im Fall des FC Bayern hielt sich der Skandal in Grenzen. Denn bereits 2007 hatte Matthias Thoma in seiner Studie der NS-Belastung Gramlichs einen eigenen Exkurs gewidmet, über seinen Kenntnisstand hinaus vermochte die „Bild“ keine wesentlich neuen Erkenntnisse beizubringen. Zudem reagierte die Eintracht schnell und professionell, indem sie das Frankfurter Fritz Bauer Institut mit der Untersuchung der Lebenswege ihrer „Vereinsführer“ beauftragte. Eine tiefer gehende Ausleuchtung dieser Biografien war auch deshalb sinnvoll, weil sich die Erinnerungspolitik der Eintracht bislang vor allem auf die NS-Opfer fokussierte, während „die Akteursgruppen der Täter, Mitläufer und Nutznießer“, trotz der zahlreichen von Thoma gewonnenen Erkenntnisse, die nach wie vor Bestand haben (14), „weniger Beachtung“ gefunden hatten (11), wie Maximilian Aigner, der Verfasser der hier anzuzeigenden Studie mit Recht feststellt.
Formal besteht Aigners Buch aus vier biografischen „Beiträgen“ beziehungsweise „Skizzen“, die ohne ein abschließendes Resümee chronologisch aneinandergereiht sind. Eingerahmt werden sie von einer Einleitung, die den Stand der Forschung und die Entstehungsgeschichte des Werks beleuchtet, sowie einem Nachwort Peter Fischers, dessen AfD-kritische Haltung die Mediendebatte provoziert hatte. Der Titel ist jedoch insofern irreführend, als die Eintracht in der NS-Zeit nicht von vier, sondern von fünf „Vereinsführern“ regiert wurde. Da sich über den Kaufmann Anton Gentil nur wenige archivalische Quellen ermitteln ließen, wurde seine Biografie in Kapitel vier integriert.
Aigner behandelt die Berufsbiografien, die Sport- und Parteikarrieren und Funktionärstätigkeiten, den Militärdienst der „Vereinsführer“ und ihre gesellschaftliche Reintegration nach 1945. Hinsichtlich der politischen Belastung unterscheidet er formelle Mitgliedschaften in NS-Organisationen sowie die Übernahme von Funktionen und Ämtern, zudem fragt er danach, ob und inwieweit sie gemäß den Zielen des NS-Regimes handelten. Das Quintett ist überaus heterogen: Erste Vorsitzende beziehungsweise „Vereinsführer“ der Eintracht unter dem NS-Regime waren der Weltkriegskampfflieger und Flughafenleiter Egon Graf von Beroldingen (1927–1933), der Volksschullehrer und Stadtturnrat Hans Söhngen (1933–1938), der Arzt und Publizist Adolf Metzner und der Kaufmann Rudolf Gramlich (Sportidole, Olympia-Teilnehmer, NSDAP- und SS-Mitglieder als Doppelspitze von 1938 bis 1942) sowie Anton Gentil, der ab 1939 einem die Vereinsgeschäfte erledigenden Vierergremium angehörte, dessen Führung er 1940 zwar als „stellvertretender Gemeinschaftsführer im Krieg“ (223) übernahm, de facto aber an der Spitze des Vereins stand.
Aufgabe dieser Rezension kann es nicht sein, die von Aigner minutiös skizzierten Biografien gerafft zu wiederholen. Es muss genügen, darauf hinzuweisen, dass sie trotz der kurzen Bearbeitungszeit, Ende 2018 bis Anfang 2020, aus einer enormen Fülle archivalischer Quellenüberlieferung erarbeitet wurden. Sie sind zudem beseelt von dem Willen, die Persönlichkeiten nicht in harten Schwarz-Weiß-Kontrasten darzustellen, aus denen sich markige Schlagzeilen ableiten ließen, sondern konsequent Grautöne in allen Nuancen beziehungsweise Widersprüche und Ambivalenzen zur Geltung zu bringen.
In den Medien beanspruchten die Forschungsergebnisse über Rudolf Gramlich auch deshalb enorme Aufmerksamkeit, weil er von 1955 bis 1970 erneut als erster Vorsitzender beziehungsweise Präsident amtierte. Mit dem einzigen Gewinn der Deutschen Fußballmeisterschaft (1959), dem Einzug ins Finale um den Europapokal der Landesmeister (1960) und der Aufnahme in die Fußball-Bundesliga (1963) gelangen dem Verein damals die bis heute größten Erfolge. Wie kein anderer personifizierte Gramlich das „Idealbild eines Präsidenten“ beziehungsweise die „Legende“ (197 f.) der Eintracht. Bereits 1932 war er als Mittelfeldspieler beteiligt am Gewinn des ersten überregionalen Titels, der Süddeutschen Fußballmeisterschaft. Doch unter seiner Vereinsführerschaft wurden in der zum 40. Gründungsjubiläum erschienenen Festschrift auf der zum Gedenken an die Gefallenen des Ersten Weltkriegs abgedruckten Seite die Namen der jüdischen Eintracht-Mitglieder unterschlagen; die Festschrift zum dreißigjährigen Jubiläum hatte sie noch genannt. Ob Gramlich diese „damnatio memoriae“ veranlasst hatte, ist nicht bekannt. Schwer wiegen insbesondere die bereits von Thoma recherchierten und von Aigner neu hinzugezogenen Quellen über Gramlichs Beteiligung als Waffen-SS-Soldat an den Verbrechen des NS-Regimes. Bereits im August 1945 hatte die „Frankfurter Rundschau“ eine Fotografie aus dem von deutschen Truppen besetzten Krakau veröffentlicht, die Gramlich im Dezember 1939 bei einer der damals systematisch praktizierten Raub- und Ausplünderungsaktionen zeigt. Gramlich gehörte der Kompanie einer SS-Totenkopfstandarte an, zu deren dienstlichem Alltag die Ermordung von Zivilisten im Rahmen von Vergeltungsaktionen gegen Partisanenverbände gehörte. Auch als Arisierungsprofiteur partizipierte Gramlich an der Rassenpolitik des NS-Regimes: Er wohnte ab 1941 in einer von der Gestapo beschlagnahmten Villa, aus der ein jüdischer Fabrikant vertrieben worden war, und kam beruflich durch die Übernahme einer Firma voran, die der jüdische Inhaber 1938 weit unter Wert verkaufen musste. Um „einen ideologisch gefestigten Nationalsozialisten handelte“ es sich jedoch weder bei Gramlich (277), der problemlos in einem Unternehmen jüdischer Eigentümer beschäftigt war, noch bei den anderen von Aigner behandelten „Vereinsführern“. Doch das „Dritte Reich“ bot der Karriereplanung insbesondere Söhngens, Metzners und Gramlichs willkommene Perspektiven für den beruflichen Aufstieg sowie Optionen zur Erlangung prestigeträchtiger sportpolitischer Positionen. Der Ehrenrat, der Verwaltungsrat und das Präsidium von Eintracht Frankfurt zogen aus Aigners Studie ihre Schlüsse mit der Konsequenz, Gramlich im Januar 2020 den Titel des Ehrenpräsidenten posthum zu entziehen.
Aigners „Beiträge“ zeichnen ein ungemein differenziertes Bild der „Vereinsführer“ der Eintracht im „Dritten Reich“. Sie enthalten sich jeder Polemik und überspitzten Wertung. Von diesen biografischen Beiträgen unterscheidet sich jedoch markant die Darstellung der Strukturen des „bürgerlichen“ Fußballs, in dem Eintracht Frankfurt organisiert war und nach wie vor ist. Aigner übernimmt unkritisch ein Bild der Geschichte des bürgerlichen Fußballs und des Bürgertums, das dem aktuellen Stand der Forschung nicht gerecht wird und einschlägige Forschungsliteratur nicht zur Kenntnis nimmt. [3] Darüber hinaus lässt der Verfasser implizite Wertungen und unreflektierte Vorstellungen über Fortschritt, Moderne und Liberalität einfließen, die ebenfalls Anleihen an einem antibürgerlichen Geschichtsbild verraten.
So erkennt Aigner in dem angeblich „weithin reaktionären bürgerlichen Sportdiskurs der Weimarer Republik“ (143) die Signatur der Demokratiefeindlichkeit eingeschrieben; diese werde flankiert von einer Abwehrhaltung gegenüber der kulturellen Moderne und der damals voranschreitenden Kommerzialisierung und Professionalisierung des Fußballsports. Bei der in der Eintracht-Satzung von 1928 festgeschriebenen Bestimmung, „politisch und konfessionell auf streng neutralem Boden“ zu stehen, handle es sich deshalb „weniger um ein progressives [sic] Spezifikum der Eintracht“, das eine (wie auch immer geartete) „Liberalität der Vereinskultur“ gefördert hätte, als um „ein Zugeständnis an den kulturpessimistischen Weimarer Sportdiskurs“, zudem sei es als „Ausdruck einer zumindest demokratieskeptischen Haltung zu verstehen“ (33). Die „Neutralitätsklausel“ mache den Weg frei für eine „antidemokratische Interpretationsmöglichkeit“, sie sei – auch mit Blick auf den Sport unter dem NS-Regime – ein „Vehikel der politischen Unterwerfung“ (35 f.). Sowohl die Eintracht als auch der in seiner Führung großbürgerliche, ab 1925 von jüdischen Geschäftsleuten regierte Lokalrivale FSV Frankfurt hätten – wie von Sportvereinen eigentlich gar nicht anders zu erwarten – „ihren Schwerpunkt auf das Sportliche“ gelegt und „ihre liberale Haltung insofern ‚unpolitisch‘“ interpretiert, „als es auch einem offenen Rechtsradikalen problemlos möglich“ gewesen sein sollte, „bei ihnen aktiv zu sein“ (64).
Ist dieser Gedankengang schon allein logisch schwer nachzuvollziehen, so verfehlt seine latent polemische Intention auch den Sinn der Neutralitätsklausel, die den bürgerlichen Sport bis heute prägt – unterbrochen gleichwohl in den Jahren 1933 bis 1945: Die Selbstverpflichtung zu weltanschaulicher, religiöser und politischer Neutralität zielt nämlich darauf ab, Sportbegeisterte „barrierefrei“ aus allen politischen, sozialen, ethnischen, kulturellen und konfessionellen Milieus zu gewinnen. Von den Vertretern des Geschichtsbildes, das Aigner unbedacht übernimmt, wurde insbesondere die angeblich grundsätzlich und Jahrzehnte lang ablehnende Haltung des Deutschen Fußball-Bundes zum Berufsfußball als Kronzeuge aufgerufen. Waren die für diese Auffassung angeführten Argumente von jeher wenig überzeugend, [4] so können sie aufgrund neuer Forschungen mittlerweile als gänzlich widerlegt gelten. [5]
Ist es dann nicht sachgerechter, die politische und weltanschauliche Neutralität des bürgerlichen Sports als kulturellen Ausdruck der von dem Stuttgarter Historiker Wolfram Pyta erforschten „Kompromisskultur“ der Weimarer Republik zu deuten? [6] Waren es doch gerade jüdische Deutsche, die als Vertreter einer Minderheit für die Integrationsleistungen des in Vereinen organisierten Fußballs besonders aufgeschlossen sein und ihn als eine Kultur des Brückenschlags über alle Partikularinteressen hinweg schätzen konnten. Dass die überwiegende Mehrzahl der deutschen Juden in den paritätischen bürgerlichen Sportclubs und nicht in eigenen jüdischen Vereinen organisiert war, spricht jedenfalls für diese Vermutung.
Darüber hinaus bot der Vereinssport gerade in einem modernen Massenstaat mit enormen sozialen und regionalen, ideologischen und konfessionellen Gegensätzen und einer von Freund-Feind-Denken beherrschten politischen Kultur, deren Akteure sich in ihren soziokulturellen Herkunftsmilieus gegeneinander abschotteten, eine Lebens- und Gegenwelt, in der aller derartige Zwist ausgeblendet war. Das gemeinwohlorientierte Identifikationsangebot des bürgerlichen Fußballs überbrückte alle außersportliche Identitätspolitik in der zutiefst heterogenen Gesellschaft der Weimarer Republik und war damit wohl kaum „antidemokratisch“ (35). Strukturell lässt sich dieses Angebot eher auf dem von Pyta erkundeten „Experimentierfeld demokratischer Kompromisskultur“ der Weimarer Zeit verorten – das von der Sportgeschichte allerdings erst noch zu entdecken wäre –, als auf dem Exerzierplatz politisch „reaktionärer“ Kräfte.
Trotz der genannten Mängel handelt es sich bei Maximilian Aigners „Vereinsführer“-Studie um ein lesenswertes Werk; die Ergebnisse verdienten es jedoch – auch im Vergleich mit Untersuchungen über die Vorstände anderer Vereine – in sozial- und kulturhistorischer, vor allem aber in unvoreingenommener bürgertumsgeschichtlicher Perspektive interpretiert zu werden.

Anmerkungen

[1] Markwart Herzog: Der FC Bayern München im „Dritten Reich“. Ein Beitrag zur Geschichtspolitik des deutschen Rekordmeisters. In: STADION. Internationale Zeitschrift für Geschichte des Sports 43 (2019), S. 18–57, hier S. 21.

[2] Matthias Thoma: „Wir waren die Juddebube“. Eintracht Frankfurt in der NS-Zeit. Göttingen 2007.

[3] Aigner hat noch nicht einmal die einzige Gesamtdarstellung der Geschichte des Fußballs in der Weimarer Republik zur Kenntnis genommen, vgl. Erik Eggers: Fußball in der Weimarer Republik. Kellinghusen 2018 (überarbeitete und erweiterte Neuausgabe der gleichnamigen 1. Auflage, Kassel 2001).

[4] Dazu Nils Havemann: Fußball unterm Hakenkreuz. Der DFB zwischen Sport, Politik und Kommerz. Frankfurt am Main/New York 2005, S. 78–101, 331–337.

[5] André Bialk u. Erik Eggers: Die „Affäre Eidinger“. Zur Premiere des Profifußballs auf dem europäischen Kontinent 1920. In: STADION. Internationale Zeitschrift für Geschichte des Sports 44 (2020), S. 255–299.

[6] Wolfram Pyta: Die Weimarer Republik als Experimentierfeld demokratischer Kompromisskultur. In: Historisches Jahrbuch 140 (2020), S. 22–67; vgl. ders.: Das Kaiserreich als System kompromisshafter Entscheidungen. In: Andreas Braune, Michael Dreyer, Markus Lang u. Ulrich Lappenküper (Hg.): Einigkeit und Recht – doch Freiheit? 150 Jahre Kaiserreich, S. 31–36, www.demokratie-geschichte.de/index.php/3166/das-kaiserreich-als-system-kompromisshafter-entscheidungen bzw. www.demokratie-geschichte.de/extra/docs/tagungsbericht.pdf.