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Kommission für bayerische Landesgeschichte

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Mathias Kluge

Verschuldete Könige. Geld, Politik und die Kammer des Reiches im 15. Jahrhundert

(Monumenta Germaniae Historica, Schriften 77), Wiesbaden 2021, Harrassowitz, LIV + 562 Seiten


Rezensiert von Stefan G. Holz
In: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte
Erschienen am 27.04.2023

Warum lohnt es sich, in kleinen Archiven zu forschen? Weil gerade dort noch Schätze zu heben sind! Einen solchen – obgleich seit Langem bekannt – wertet Mathias Kluge in seiner Augsburger Habilitationsschrift aus. Der Nachlass des Reichserbkämmerers Konrad von Weinsberg (um 1370–1448) bildet neben Kanzleiregistern sowie Pfand- und Schuldbüchern die Hauptquellengrundlage der Untersuchung, die sich zum Ziel setzt, das Kreditwesen der römisch-deutschen Könige in den ersten vier Jahrzehnten des 15. Jahrhunderts auszuleuchten. Dabei führt der Weg in das beschauliche Städtchen Neuenstein, wo sich mit dem Hohenlohe-Zentralarchiv eine kleine Außenstelle des Landesarchivs Baden-Württemberg befindet, die zugleich eines der größten Adelsarchive Deutschlands beherbergt.

Kluge geht es in seiner Studie explizit nicht um eine Finanzgeschichte des Reiches im 15. Jahrhundert, sondern um die Akteure und Praktiken der Kreditvergabe sowie die Bedeutung der Kreditfinanzierung für die Politik der römisch-deutschen Könige (S. 19–21). Diese Zielsetzung ist wichtig, können doch für die spätmittelalterlichen Herrscher des Reiches trotz solch herausragender Archivbestände wie jenem zu Konrad von Weinsberg keine finanzhistorischen Untersuchungen im engeren Sinn angestellt werden, wie dies beispielsweise für die west- und südeuropäischen Monarchen des 14. und 15. Jahrhunderts möglich ist. Denn der genaue Anteil der Kredite am königlichen Finanzhaushalt der wittelsbachischen, luxemburgischen und habsburgischen Herrscher des frühen 15. Jahrhunderts bleibt aufgrund der äußerst dünnen Rechnungsüberlieferung unbestimmt.

Diese schwierige Ausgangssituation meistert Kluge indes durch ein breites, aus den Quellen geschöpftes und mit zahlreichen Zitaten untermauertes Panorama des Kreditwesens unter den Königen Ruprecht (reg. 1400–1410), Sigismund (reg. 1410–1437) und Albrecht II. (reg. 1438–1439). In drei Hauptteilen widmet er sich dem Kreditbedarf (S. 34–86), der Aufnahme (S. 87–358) und schließlich der Tilgung von Krediten (S. 359–520). Gerade die Kriege und die Romzüge der Könige waren mit außerordentlichem Geldbedarf verbunden. Doch auch die Versorgung des königlichen Hofes sowohl auf europaweiten Reisen als auch im Zuge bedeutender Ereignisse wie dem Konstanzer Konzil verschlang enorme Summen, die hauptsächlich über Kredite aufgebracht wurden. Hinzu kam die besonders seit dem 14. Jahrhundert stark zunehmende Praxis der Verpfändung von Ämtern und Herrschaftsrechten (Kanzlei, Münze, Reichsgut, Steuern), die zwar kurzfristig Geld in die Kassen der Könige spülte und deren Kreditwürdigkeit aufrechterhielt, langfristig aber wertvolle regelmäßige Einnahmen abfließen ließ. Daher überrascht es nicht, dass die ältere Forschung das Finanzgebaren der spätmittelalterlichen römisch-deutschen Herrscher nahezu durchweg negativ bewertet hat – sie waren eben „verschuldete Könige“.

Kluge kann dieses geläufige Narrativ relativieren. So eröffneten Kredite den Königen die nötige finanzielle und zeitliche Flexibilität, um ihre politischen Ziele in die Tat umzusetzen. Auch die Zahlungsmoral der Herrscher war nicht (ganz) so schlecht, wie es uns viele Zeitgenossen und so mancher Historiker glauben machen möchten. Der König beglich seine Schulden über die direkte Rückzahlung, über die Verpachtung von Einnahmen oder mittels Umschuldungen. Der Verfasser betont immer wieder überzeugend, dass der Adel auch in der Rolle als Kreditgeber an der Reichspolitik partizipieren konnte. Bestehende familiäre, politische oder rechtliche Bindungen zwischen dem Herrscher und seinen Großen wurden durch die Geldaufnahme ergänzt und erweitert.

Die Fülle an Details, die Kluge auf seinen über 500 Seiten ausbreitet, ist beeindruckend. Die Abhandlung ist eine wahre Fundgrube an spezifischen Informationen zum Kreditnetzwerk der römisch-deutschen Könige in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts. Der Autor befasst sich zudem detailliert mit dem königlichen Schatz und den darin mitgeführten Wertgegenständen, die dem Herrscher im Ernstfall zu Bargeld und Krediten verhalfen (S. 300–332). An einigen Stellen hätte die Masse an Informationen aber deutlicher reduziert werden sollen. Seitenlange Ausführungen zum Reiseverlauf des Königshofes (S. 106–143), zu den Stundungs- und Tilgungsmodalitäten (S. 143–166), zur Zusammensetzung und Besoldung des Hofpersonals (S. 180–205, 221–231), zu einzelnen Ausgabeposten (S. 244–287) oder zur Steuererhebung (S. 463–488), um nur ein paar Beispiele zu nennen, wären in einer tabellarischen Zusammenstellung womöglich besser aufgehoben gewesen als im Fließtext.

Problematisch und eher verwirrend sind außerdem Kluges Versuche, die spätmittelalterlichen Geldangaben in heutige Währungen umzurechnen. Hier hätte sich ein Verweis auf die zeitgenössische Kaufkraft angeboten. Ähnliches muss für die immer wieder angestellten kursorischen Aus- und Rückblicke in die frühe Neuzeit respektive das hohe Mittelalter gelten. Anstatt Gemeinsamkeiten und Unterschiede mit den Herrscherinnen und Herrschern anderer Jahrhunderte zu suchen – die selbstverständlich bestanden –, hätte ein Vergleich mit den Finanzen der Zeitgenossen Ruprechts, Sigismunds und Albrechts die Befunde der Arbeit stärker unterstrichen. Denn sowohl für einzelne Fürstendynastien des römisch-deutschen Reiches, zum Beispiel die Wettiner, als auch für westeuropäische Könige, wie etwa Heinrich IV. von England (reg. 1399–1413) oder Karl VI. (reg. 1380–1422) von Frankreich, liegen Untersuchungen zur Finanzgeschichte vor.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass sich die Reisen ins Hohenloher Land gelohnt haben. Mathias Kluge konnte dank des reichhaltigen Materials im Weinsberger Archiv einen wichtigen Beitrag zur Finanzpolitik der römisch-deutschen Könige im ersten Drittel des 15. Jahrhunderts vorlegen. Historiker, die zur Rolle des Kreditwesens der Krone und der daran beteiligten Akteure arbeiten, werden sein Buch ebenso mit Gewinn zur Hand nehmen wie jene Forscher, die sich vergleichend mit den spätmittelalterlichen Fürstenfinanzen beschäftigen. Kluge hat gezeigt, dass es sich lohnt, bekannte Archivbestände aufs Neue und im Detail aufzuarbeiten. Am Ende bleibt daher nur zu sagen: Auf in die kleinen Archive – Schätze (wieder-)entdecken!