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Nikolaus Hagen

Nationalsozialistische Kulturpolitik in Tirol und Vorarlberg

(Innsbrucker Forschungen zur Zeitgeschichte 30), Innsbruck/Wien 2022, StudienVerlag, 578 Seiten, ISBN 978-3-7065-5939-3


Rezensiert von Ulrike Kammerhofer-Aggermann
In: Bayerisches Jahrbuch für Volkskunde
Erschienen am 24.08.2023

Der vorliegende Band ist das 2022 erweiterte Ergebnis eines von 2014–2017 vom Land Tirol geförderten Forschungsprojektes, das 2017 in die Dissertation des Autors mündete. Auch diese Veröffentlichung wurde von den Ländern Tirol und Vorarlberg sowie vom Zukunftsfond der Republik Österreich unterstützt. Dass das Buch nur eine Abbildung auf dem Cover enthält, ist zu bedauern, da Bilder die suggestive Wirkkraft des Nationalsozialismus anschaulich vermitteln. Das Manko ist wohl der Fördersituation geschuldet.

Der Historiker Nikolaus Hagen legt einen gewichtigen Beitrag zur Geschichte der NS-Herrschaft in Tirol und Vorarlberg vor. Zu diesem Thema sind bereits mehr als 30 wissenschaftlichen Einzelstudien erschienen. (27) Hagens Arbeit zur NS-Kulturpolitik im neu geschaffenen „Reichsgau Tirol und Vorarlberg“ gibt eine umfassende Darstellung der Verwaltungsstrukturen, ihrer Einheiten und der handelnden Personen wieder. Das reicht von der obersten Verwaltung des Reichsgaues, über die Verwaltung der „Ostmark“, zum bedeutsamen „Reichspropagandaamt Tirol-Vorarlberg“ (gegründet im Juli 1938) (54), weiters zu den Bezirkshauptmannschaften und Landratsämtern bis hin zu den Gemeinden und deren Aktivitäten. Durch die Darlegung der Strukturen und Mechanismen zwischen den lokalen, regionalen und zentralen Verwaltungsebenen werden Diskrepanzen aber auch institutionelle wie personelle Vernetzungen sichtbar. Die „enorme[n] bürokratische[n] Verwerfungen innerhalb des NS-Systems“ (16) boten Machtkonflikten, Kompetenzstreitigkeiten und Eigeninitiativen lokaler Akteure Raum. Neben den Besitzansprüchen des Systems, konnten sich die einzelnen Akteure Macht und reales Besitztum freizügig aneignen.

Da – wie so oft – auch in Tirol und Vorarlberg umfangreiche Aktenbestände fehlen, musste vieles über Durchschriften der Primärquellen in den Akten der zentralen Reichsbehörden in Berlin beziehungsweise über darauf bezugnehmende Zweitüberlieferungen etwa der Gauselbstverwaltung oder einzelner Institutionen erhoben werden. Die systematische Aktenvernichtung durch die Akteure begünstigte lange Zeit das Verschweigen sowie das Verhindern einer kritischen Aufarbeitung. Neben den Archivquellen aus 16 „Archiven und Sammlungen“ werden 13 „Datenbanken/Rechercheplattformen“ sowie 409 (sic) Titel „Literatur und gedruckte Quellen“ aufgelistet. Auch durch die Erläuterung der Aktenlage in Archiven und Sammlungen weist diese Studie weit über ihren regionalen Rahmen hinaus und wird zur wertvollen Hilfestellung für weitere Arbeiten zu Struktur und Wirkmacht des NS-Regimes. Ein Orts- und Personenregister erleichtert den Lesenden eine konkrete Suche nach lokalen Behörden, Personen und Anlässen.

Als Einleitung beleuchtet Hagen einzelne Definitionen, Positionen und Anwendungen des offiziell weitgehend undefinierten, nur auf die politische Handhabung ausgerichteten, Kulturbegriffes. Dessen Verknüpfungen mit den Begriffen „Rasse“, „Volkstum“, „Heimatpflege“ wie Antisemitismus waren für das Handeln im Sinne der NS-Kulturpolitik grundlegend und prägend. Die identitätsschaffende und stabilisierende Funktion von instrumentalisierter regionaler Kultur wurde für die Bevölkerung vielfach zum Identifikationsangebot und für die Politik „Mittel zur Verwirklichung einer ‚Volksgemeinschaft‘“ (21). Neben der reichsweiten Kulturpolitik mit der Vorgabe der Ausschaltung aller unerwünschten Bereiche, verdeutlichen besonders die regionalen Spezifika die Einflussnahme auf die Bevölkerung. „Volkskultur“, „Brauchtum“, „die erneuerte Volkstracht“ (vgl. 314), „Volksmusik“ und „Schützen“ — gleichgeschaltet und kontrolliert — wurden zur Überzeugung und Einbindung der Bevölkerung ideologisch aufgeladen und propagandistisch inszeniert. Viele dieser Inszenierungen und Bewertungen leb(t)en weit über das Regime hinaus fort.

Zudem stellt die Einleitung einen diskursiven Überblick über die zeithistorische Forschungsgeschichte zum NS-Regime dar (22–27). Drei grundlegende Problemkomplexe werden dazu entwickelt, nämlich das „organisatorisch-institutionelle Gefüge“, die „inhaltlichen und ideologischen Eckpfeiler und Grundlinien“ sowie „Funktion und Zweck nationalsozialistischer Kulturpolitik“ (15).

Drei Hauptkapitel bilden den Kern der Arbeit: „I. Rausch und Realität. März 1938–März 1940“ (35–309), „II. Konsolidierung und Kriegseinsatz. April 1940–August 1943“ (311–501) sowie „III. Expansion und Endzeit. September 1943–April 1945“ (503–536). In 56 Tabellen fasst der Autor diverse Übersichten und Vergleiche augenfällig zusammen.

Das erste Kapitel stellt die Landesverwaltungen in Innsbruck und Bregenz, deren „Gleichschaltung“ bis hin zu den kommunalen Einheiten dar, sowie die Etablierung des NS-Propagandaapparats. Die Gauselbstverwaltung erlangte 1940 umfangreichen Grund- und Immobilienbesitz aus entzogenem Kirchen- und österreichischem Bundesbesitz (327). Die Willkür und Intransparenz dieser Enteignungen wie auch der Finanzplanungen wird thematisiert (371, 380). Der Autor führt aus, dass die Gaue der NS-Zeit nicht die Fortsetzung früherer Länderverwaltungen waren, sondern sozio-kulturelle und politische Einheiten sui generis, grundlegend für das dynamische NS-System. Das geht etwa aus dem Unterkapitel zu „Kulturrecht und Kulturverwaltung im Übergang vom ‚Ständestaat‘ zum NS-System“ hervor. Die Etablierung der Ämter und Kammern sowie deren Relationen zu den jeweiligen Reichskammern wird detailreich geschildert. Die Ausgrenzung und Verfolgung jüdischer Kulturschaffender wie aller nicht ideologiekonformen Personen, Institutionen und Aktivitäten war die Folge. So wurden solche Künstler unter anderem nicht in den Gaukunstausstellungen präsentiert, die von 1940 bis 1944 stattfanden (315, 534). 1940 wurde eine antisemitische Schau vom Gau Niederdonau übernommen, welche den Rassegedanken demonstrierte (315). Die Umgestaltung des regionalen Vereinswesens — speziell der einflussreichen Schützen — stellte den zentralen Arbeitsschwerpunkt zwischen „Anschluss“ und Kriegsbeginn dar. Die damit verbundene Einengung auf die NS-Ideologie, die Gleichschaltung aller Bereiche, bis hin zur Umwertung und Indienstnahme kultureller Erscheinungen, führte zum Verlust kultureller Vielfalt. Vielmehr noch war die Omnipräsenz und Verfestigung der „Volkskultur“ mit ihren ideologischen Versatzstücken, Wertungen und Performationen die Folge (316, 536).

Im zweiten Kapitel stehen der Reichsstatthalter und die Gauselbstverwaltung im Mittelpunkt. Darin der Gauausschuss für Volksmusik und die Abteilung für Erziehung, Volksbildung, Kultur und Gemeinschaftspflege. Gerade in den Kriegsjahren bis 1944 fanden regelmäßig Großveranstaltungen mit den Schützen, Musikkapellen und Brauchtumsvereinen wie Laienbühnen statt. Diese Bereiche erfuhren eine starke Aufwertung und wurden zur Staffage politischer Auftritte. Die opulenten Organisationsstrukturen und Inszenierungsformen unter Einbeziehung höchster politischer Funktionäre wirken, angepasst, bis heute weiter (534–535).

Die Veröffentlichungen des NS-Gauverlages, der sich alle Presse- und Verlagsstellen einverleibte, dienten der Propaganda sowie der Vorspiegelung einer völkischen Idylle (165–170, 498), dasselbe galt für Kino und Theater. Viele Reden zur Kultur waren aus Versatzstücken der Schriften von Alfred Rosenberg wie aus Propagandamaterial zusammengesetzt. Doch Gauleiter Franz Hofer nahm immer wieder eigenständig auf das Regionale Bezug. So betonte er etwa 1940, bei der Eröffnung der ersten Gaukunstausstellung, die „Verbundenheit der Kunst mit Volkskunst und Volksbrauchtum“ sowie die „Pflege der Wehrhaftigkeit entsprechend den Überlieferungen des Gaues“ (316–317). Die willfährigen Streichungen religiöser Szenen in Opern und im Sprechtheater fanden auf Reichsebene keinen Anklang, Goebbels kritisierte scharf, dass „jeder kleine Parteifürst“ in Kulturprodukte eingreife (324). Mehrfach weist Hagen darauf hin, wie willkürlich die Bewertungen dessen, was erwünscht beziehungsweise „weltanschaulich vollends untragbar“ sei, in der Praxis waren (324–325). In der Einleitung wie in den Schlussworten sowie im Text, macht der Autor dies immer wieder am diskrepanten Umgang mit dem Architekten und Maler Alfons Walde (1891–1958) deutlich. Diesem, als „unvölkisch“ Deklarierten, nahm 1938 die Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel den Pass ab; gleichzeitig wurde sein Werk in Berlin im selben Jahre als „wertvoll und exemplarisch“ eingeschätzt, er aber fürderhin übergangen. Schließlich, als sich 1945 der vormals Staatssekretär, dann SS-Standartenführer Kajetan Mühlmann über ihn als „Widerstandskämpfer“ präsentieren wollte, wurde Walde von den Alliierten zwei Monate als Nazikollaborateur interniert (u. a. besonders 14, 530–536).

Das „Österreichische Volksliedunternehmen“ sowie das seit 1904 angelegte so genannte „Volksliedarchiv“ für Tirol und Vorarlberg wurden als „Ostmärkisches Volksliedunternehmen“ angeglichen. Zum Leiter wurde 1939 der Lehrer Karl Horak bestellt, weitere Mitglieder sollten aus dem Amt Feierabend, der HJ, dem KDF, dem „Amt Rosenberg“ und anderen bestellt werden. Hagen weist darauf hin, dass eben nicht mehr Dokumentation und Forschung, sondern (390–393) „praktische Anwendung“ das Ziel war. Ab 1940 wurde Horak im Rahmen der Kulturkommission des „Ahnenerbe“ in Südtirol eingesetzt. Was zu Auseinandersetzungen zwischen dessen Reichsgeschäftsführer in Berlin und dem Reichsstatthalter in Innsbruck führte (395–397). Besonders in diesem Abschnitt würde für die Lesenden eine Tabelle der Zeitgeschichte der Kriegsereignisse sehr hilfreich sein.

Im dritten Kapitel geht es unter anderem um die kulturpolitische Anpassung der Provinzen Bozen, ab 1943, sowie folgend Trient und Belluno, an das Deutsche Reich (514–515). Im Oktober 1944 wurde der „Standschützenverband“ als „wehrhafte Brauchtumspflege“ in den „Volkssturm“, das letzte Aufgebot für den Krieg, umgewandelt (519, 523). Obwohl bereits 1942 auch im Sektor der Kultur starke, kriegsbedingte Ausfälle und Mängel spürbar waren, pries die Propaganda die „ungeahnte Aufwärtsentwicklung“ der Kultur (520). Zusehends wurden die kulturellen Stellen Schritt für Schritt in das Kriegsgeschehen eingegliedert (521). Ab Juli 1944 verfügte Reichminister Goebbels, nunmehr „Bevollmächtigter für den totalen Kriegseinsatz“, die Einberufung von allen verfügbaren Arbeitskräften zur Wehrmacht, Waffen-SS und Rüstungsproduktion (525). Auch der Volksmusik-Multifunktionär Josef Tanzer wurde eingezogen (528, 532). Mit September 1944 war das gesamte Kulturleben erloschen. Das Zeitungswesen war durch Papier- und Personalmangel auf Kriegsberichte beschränkt, nur Kino und Rundfunkt blieben aufrechterhalten (527–528).

Die „Schlussbemerkungen“ (530–536) widmen sich beispielhaften Versuchen einstiger Funktionäre sich als Gegner und Opfer des NS-Regimes dazustellen. Einige Kulturprojekte, die vor 1945 geplant, aber nicht mehr durchgeführt werden konnten, wurden nach 1945 realisiert (535–536).

Der in Lustenau/Vorarlberg geborene Historiker Nikolaus Hagen (Dr. phil. 2018) kann bereits eine Fülle von Einzelstudien und Zusammenarbeiten im Bereich der regionalen NS-Forschung ebenso wie der Holocaust-Forschung aufweisen. Stets vernetzt er in Detailstudien wie in Großprojekten die immanenten Strukturen der Untersuchungsgebiete, die theoretische Grundlagenforschung mit der Theoriendebatte. Oft gelangt er auf diese Weise zu neuen weiterführenden Erkenntnissen. Als Kurator und Mitarbeiter zahlreicher Ausstellungen sowie als Lektor bei Fachtagungen wirkte er bisher in Österreich, Deutschland und Italien/Südtirol, sowie in Liechtenstein, Israel und den USA. Hagen ist seit März 2023 Assistenzprofessor an der Universität Innsbruck.