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Kommission für bayerische Landesgeschichte

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Peter Fleischmann

Die Nürnberger Bürgerbücher III. Die Meisterbücher von 1429 bis 1462, das Papierene Bürgerbuch für die Vorstadt von 1430 bis 1462 und das Pergamentene Bürgerbuch für die innere Stadt von 1449 bis 1501

(Quellen und Forschungen zur Geschichte und Kultur der Stadt Nürnberg 43), Nürnberg 2023, Stadtarchiv Nürnberg, IX + 347 Seiten


Rezensiert von Werner Wilhelm Schnabel
In: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte
Erschienen am 12.01.2026

Fast 50 Jahre waren verstrichen, ehe die Edition der Nürnberger Bürgerbücher fortgesetzt werden konnte. Nachdem Werner Schultheiß (1906–1972) über der Erstellung des ersten Bandes verstorben war, hatte Peter Fleischmann, der ehemalige Leiter des Staatsarchivs Nürnberg, die Aufgabe wieder aufgenommen und 2022 einen zweiten Band vorgelegt. Mit nur einem Jahr Abstand konnte Ende 2023 nun auch schon der dritte Band ausgeliefert werden – Fortsetzungen, die in den besonders wanderungsintensiven Zeitraum des Dreißigjährigen Krieges hinein- und darüber hinausreichen, sind bereits weitgehend abgeschlossen bzw. in Arbeit.

Dass die in ihrem Umfang einzigartige Quelle einen wesentlichen Beitrag zu einer Prosopographie der Reichsstadt im Hoch- und Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit darstellt, bedarf keiner weiteren Erläuterung. Zusammen mit verwandten Aufstellungen wie den Meisterbüchern stellen sie der Wissenschaft aber auch wichtiges Material zur Erforschung der Wirtschafts- und Sozialgeschichte bereit. Das Wachstum der städtischen Gesellschaft und der Wandel der ökonomischen Bedingungen wird aus den seriellen Daten ablesbar, auch wenn der Auswertung der Quellen bestimmte Grenzen gesetzt sind, die durch deren Entstehen und Anlage bedingt sind.

Eben diese Einschränkungen stellt der Bearbeiter in seiner informativen Einleitung ausdrücklich heraus. Hier geht er detailliert auf die drei Quellen ein, die in der Edition wiedergegeben werden, und bietet neben der kodikologischen Beschreibung der Überlieferungsträger auch inhaltliche Auswertungen des Datenbestands.

Das Meisterbuch, das den Zeitraum von 1429 bis 1462 umfasst, dokumentiert knapp 2400 Meisteraufnahmen in den gut 75 Handwerken, die dem Rat offenbar als besonders wichtig erschienen. Dazu zählten mit fast 50 Prozent vor allem die metallverarbeitenden Berufe, während leder- und textilverarbeitende Gewerke nur einen geringeren, aber immer noch bemerkenswerten Umfang erreichten. Während einzelne Handwerke an Bedeutung verloren haben, ist bei anderen eine ausgesprochene Konjunktur festzustellen. Freilich wurde die Verzeichnung offenbar auch nicht konsequent gehandhabt. Im Unterschied zur vorausgehenden Verwaltungsbuchführung spielten Dienstleister und andere Gewerbetreibende in der Wahrnehmung des Magistrats um die Mitte des 15. Jahrhunderts kaum noch eine Rolle. Weiterreichende Schlussfolgerungen sind deshalb nur mit gehöriger Vorsicht zu ziehen. Deutlich wird jedenfalls die rigide Reglementierung der Produktivwirtschaft; für jedes einzelne Handwerk außerhalb des Bausektors war die Zahl der maximal einzustellenden ‚Lohnknechte‘ und ‚Lernknechte‘ genau geregelt. Ein bemerkenswerter Teil der Meisteraufnahmen entfiel auf qualifizierte Zuwanderer, die sich in der Stadt eine neue Existenz aufbauen konnten. Aus den bis um die Mitte des 15. Jahrhunderts zahlreich zugezogenen Tagwerkern konnte hingegen kaum einer den Meisterstatus und damit den sozialen Aufstieg erreichen. Erhebliche Unterschiede bestanden gleichfalls bei den Kosten für die Erteilung des Meisterrechts, auch wenn die Ausbildungsschritte (anders als später) noch kaum geregelt waren.

Das Papierene Bürgerbuch umfasst die Aufnahmen von Neubürgern in die Vorstadt außerhalb des Mauerkranzes. Es hält im dokumentierten Zeitraum knapp 4900 Bürgerrechtsverleihungen fest. Dabei handelt es sich überwiegend um Handwerker und Tagelöhner, aber auch um allerlei andere Kleingewerbetreibende, die meist im Versorgungssektor tätig waren. Die Gebühren für die Aufnahme waren nicht einheitlich geregelt und hingen von den Vermögensverhältnissen der Ansuchenden ab; nicht selten wurden die Kosten erlassen, wenn für bestimmte Berufe eine besondere Nachfrage bestand oder sich die Betreffenden zu Wachdiensten verpflichteten. Bei der Anwerbung besonders Qualifizierter erwies sich der Rat als äußerst entgegenkommend, zeigte aber gar nicht selten auch soziale Verantwortung gegenüber Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht mehr selbst verdienen konnten oder etwa vom Judentum zum Christentum konvertiert waren. Rund 13,5 Prozent der aufgenommenen Zuwanderer waren übrigens alleinstehende Frauen, die oft in prekären Verhältnissen leben mussten. Die Herkunftsorte der Migranten wurden nur in einer Minderheit der Fälle festgehalten, waren für den Rat also offenbar nebensächlich. Immerhin lassen sich im Einzelfall Zuwanderungen aus einem Radius von über 500 km nachweisen, die die Attraktivität der Reichsstadt als Migrationsziel deutlich werden lassen.

Deutlich geringeren Umfang machten die Neuaufnahmen aus, die im Pergamentenen Bürgerbuch dokumentiert wurden. Dieses enthält die Namen derer, die sich in der inneren Stadt, also innerhalb des Mauerrings, niederlassen durften. Rund 460 Personen sind es im Zeitraum eines guten halben Jahrhunderts gewesen. War deren Zahl in den Anfangsjahren mit rund 150 pro anno noch relativ hoch, sank sie später erheblich – Zeichen einer zunehmend restriktiven Aufnahmepolitik des Rats. Hier waren die Gebühren auch eklatant höher, so dass in erster Linie vermögende oder besonders qualifizierte Interessenten zum Zuge kamen. Einigen gelang in der Folge der Aufstieg zur Ratsfähigkeit, ehe das Tanzstatut von 1521 die Zahl der Patriziatsfamilien dauerhaft zu begrenzen versuchte.

Die zuverlässig erarbeitete und kommentierte Edition wird durch umfangreiche Register der Namen, Orte und Sachen erschlossen (S. 253-347). Sie stellen den Zugriff auf das nur scheinbar spröde Listenmaterial auch für spezielle Fragestellungen sicher.