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Kommission für bayerische Landesgeschichte

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Klaus Malettke

Mazarin (1602-1661). Diplomat des Papstes, Kardinal, „Premierminister“ des französischen Königs, Mitgestalter Europas um die Mitte des 17. Jahrhunderts

Münster 2024, Aschendorff, 989 Seiten, 3 Karten


Rezensiert von Gerhard Immler
In: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte
Erschienen am 12.01.2026

Angesichts der beinahe vierstelligen Zahl an Seiten verleiht der Autor der hier zu besprechenden Mazarin-Biographie an versteckter Stelle (Anm. 29 auf Seite 8) der Sorge Ausdruck, deren Umfang werde „bei manchem Rezensenten für Kritik sorgen“. Das mag so sein, doch sollte man solchen Kritikern nicht recht geben. Klaus Malettke, einer der besten deutschsprachigen Spezialisten für die Geschichte Frankreichs, bietet eine derartige Fülle an biographischen Informationen, eingebettet in Erläuterungen ihres Zusammenhangs mit der französischen Innen- wie mit der europäischen Politik, dass die Lektüre nie langweilig wird.

So bietet Malettke auf Seite 388-537 eine höchst instruktive und detailreiche Zusammenfassung des Verlaufs des Westfälischen Friedenskongresses, wenn auch natürlich unter besonderer Schwerpunktsetzung auf die Verhandlungen unter Beteiligung Frankreichs. Da auf dem neuesten Forschungsstand basierend, ist sie geeignet, für diejenigen Verhandlungsstränge, die zwischen dem Kaiser und Frankreich sowie zwischen diesem und Spanien abliefen, künftig das Standardwerk von Fritz Dickmann zu ersetzen. Der Autor profitiert hier von der inzwischen abgeschlossenen Edition der französischen Korrespondenzen zum Westfälischen Friedenskongress im Rahmen der Acta Pacis Westphalicae, die er häufig zitiert. Dasselbe gilt für die Schriftenreihe der Vereinigung zur Erforschung der Neueren Geschichte, wobei er in den Fußnoten meist nur auf den jüngsten einschlägigen Band der Reihe verweist. Das hält den Anmerkungsapparat schlank, hat für den wissenschaftlichen Leser aber den Nachteil, dass ihm bei komplexen Sachverhalten oft vorenthalten wird, auf wessen Erkenntnissen die Autoren der jüngsten Publikationen wiederum aufgebaut haben und wo sich die ausführliche Diskussion bestimmter Sachverhalte findet.

Vom Standpunkt des Biographen aus weist Malettke dabei zwei überspitzte Urteile anderer Autoren zurück: Mazarin sei bei den Westfälischen Friedensverhandlungen weder ein bloßer Testamentsvollstrecker Richelieus gewesen noch in Abweichung von dessen Konzeption ein Vertreter einer hemmungslosen französischen Expansionspolitik. Vielmehr habe der Kardinal als geschmeidiger Diplomat sich gezwungen gesehen, das zunächst von ihm übernommene Richelieuʼsche Konzept eines Universalfriedens und einer dauerhaften Friedensgarantie durch kollektive Sicherheitssysteme in Italien und Deutschland aufzugeben, weil weder die italienischen Fürsten noch die deutschen Reichsstände ein Interesse daran hatten. Angesichts der Unüberbrückbarkeit des französisch-spanischen Gegensatzes, für die Malettke die Verantwortung vor allem auf spanischer Seite sieht, habe sich Mazarin genötigt gesehen, auf den Partikularfrieden mit Kaiser und Reich und dabei zur Sicherung Frankreichs gegen Osten verstärkt auf ein „geostrategische[s] System der Territorialexpansion“ (S. 546) zu setzen.

Ein kleiner Fehler im Detail bedarf der Korrektur: Schweden dachte nie daran, Teile bayerischen Territoriums als Teil seiner Satisfaktion zu fordern (S. 481). Offensichtlich liegt hier eine Verwechslung vor entweder mit den Hochstiften Minden, Osnabrück und Verden, deren Fürstbischof Franz Wilhelm Graf von Wartenberg aus einer morganatischen Nebenlinie der bayerischen Wittelsbacher war und auf die Schweden tatsächlich Forderungen erhoben und teils auch durchgesetzt hat, oder mit dem 1647 aufgegebenen Verlangen Schwedens, die Oberpfalz an den Sohn des „Winterkönigs“ Friedrich V. von der Pfalz zu restituieren.

Besonders hervorgehoben zu werden verdient, dass Malettke unter Verweis auf die in der deutschen Historiographie bisher, wie es scheint, nicht rezipierte Thése d’etat (Dissertation) von Daniel Séré von 2007 nachdrücklich darauf hinweist, dass alle wesentlichen Bestimmungen des „Pyrenäenfriedens“ vom 7. November 1659 schon im geheimen Friedensvertrag von Paris vom 4. Juni 1659 durch Mazarin und den spanischen Diplomaten Antonio Pimentel de Herrera y Quiñones fixiert worden waren. Dieser Friedensvertrag wurde durch den Austausch der Ratifikationsurkunden beider Könige am 14. Juli 1659 definitiv. Die Tatsache, dass die originalen Urkunden des Pariser Friedens im Zuge des Austausches der Ratifikationsinstrumente des Vertrags vom 7. November 1659 auf spanisches Verlangen vernichtet wurden, ändert nichts am historischen Sachverhalt, dass zwischen Frankreich und Spanien seit dem 4. Juni 1659 der Kriegszustand beendet war. Die berühmten direkten Verhandlungen der beiden Premierminister Mazarin und Don Luis de Haro auf der Fasaneninsel im Grenzfluss Bidassoa sollten nurmehr der Einigung über einige in Paris bewusst ausgesparte Präzisierungen und Nebenfragen sowie der Aushandlung der Details des Heiratsvertrages zwischen Ludwig XIV. und der Infantin Maria Teresa dienen. Letztere waren allerdings vom dynastisch-thronfolgerechtlichen Standpunkt aus wichtig und sollten eine Generation später sich als sehr folgenreich erweisen. Dass der „Pyrenäenfrieden“ dazu ein paar Modifikationen des Pariser Friedensvertrags bezüglich des Grenzverlaufs zwischen Frankreich und den Spanischen Niederlanden sowie in Bezug auf die Amnestierung des Prinzen von Condé – dieser Prinz aus einer Nebenlinie der Bourbonen war nach der Niederlage der „Fronde“ im Frankreich in spanische Dienste getreten – vorsah, mag die spanische Seite, die diese marginalen Veränderungen der Friedenslösung betrieben hatte, zu ihrem ungewöhnlichen Verlangen veranlasst haben. Das Quellenproblem, dass vom Pariser Frieden daher nur noch drei Abschriften existieren, hat dazu geführt, dass er zu Unrecht „obskur geblieben und kaum bekannt geworden ist“ (S. 846, vgl. auch S. 848 f.). Von einem „Pyrenäenfrieden“ kann man in Zukunft daher nicht mehr wegen des Orts der Friedensverhandlungen, sondern allenfalls noch im Hinblick darauf sprechen, dass seitdem im Wesentlichen der Pyrenäenhauptkamm die Grenze zwischen Frankreich und Spanien bildet.

Auf ein gewisses Defizit der in vieler Hinsicht beeindruckenden Biographie ist allerdings hinzuweisen: Obwohl der Protagonist schon 1641 dank französischer Empfehlung Kardinal wurde, verschwindet in der Biographie ab 1639 der kirchliche Würdenträger völlig hinter dem Mitarbeiter und Nachfolger Richelieus im Dienst der französischen Krone. Dass Mazarin als Kardinal niemals nach Rom kam (S. 233) und damit auch an den Konklaven von 1644 und 1655 nicht teilnahm, erfährt man nur ganz beiläufig. Überhaupt nicht eingegangen wird darauf, welche Position er dabei bezog, wenn man einmal von seiner an zwei weit auseinanderliegenden Stellen knapp angerissenen Präferenz für den Kardinal Sacchetti im Jahr 1655 absieht. Malettke erklärt diese mit persönlichen Klientelbeziehungen aus der Frühzeit von Mazarins Karriere. Aufgrund der wohlbekannten Tatsache, dass die Papstwahlen im 17. Jahrhundert zwischen einer spanischen und einer französischen Partei im Kardinalskollegium hart umkämpft waren, fragt man sich, ob das nicht zu kurz greift. Jedenfalls kontrastiert es auffällig mit der Tatsache, dass Malettke in vielen anderen Fällen zu Recht großen Wert darauf legt, zu erläutern, dass gewisse Schritte Ludwigs XIII. oder Richelieus zur Förderung der Karriere Mazarins nicht allein aus den persönlichen Beziehungen, sondern auch aus der politischen Konstellation erklärt werden müssen. Die selbst den Westfälischen Friedenskongress beschäftigende Episode um den Konflikt zwischen Frankreich und Papst Innozenz X. (Pontifikat 1644-1655) wegen der nach Frankreich geflohenen Kardinäle Francesco und Antonio Barberini, Nepoten seines Vorgängers, aufgrund der in Rom über sie verhängten Untersuchung wegen Korruption bleibt völlig unerwähnt. Dabei stellt dieser Vorgang ein Bindeglied zwischen der Betätigung Mazarins in päpstlichen und französischen Diensten dar, das davor hätte warnen sollen, dessen Biographie quasi als Abfolge zweier weitgehend getrennter Lebensabschnittsbeschreibungen anzulegen.

Erschwert wird die Lektüre des sehr lesenswerten Buches einer zentralen Gestalt der europäischen Geschichte im zweiten Drittel des 17. Jahrhunderts gelegentlich durch chronologisches Vor- und Zurückspringen (z.B. S. 45-50) und grammatikalische Nachlässigkeiten (z.B. „eine Depesche Ludwigs XIII. [...] dessen [statt: deren] Inhalt“ auf S. 50). Störend sind auch die immer wieder auftretenden Fehler bei Jahreszahlen. So soll z.B. ein schon im Juli 1649 verhafteter, dann allerdings geflohener Pariser Drucker und Pamphletist noch im Oktober „1649“ ein Flugblatt veröffentlicht haben (S. 596 f.); gemeint ist offenbar, wie auch der Gang der Erzählung beweist, eine Publikation von 1648. Sehr nützlich ist das Personenregister, zumal wenn man das Buch als Monographie über die Geschichte Frankreichs in den Jahren 1639 bis 1661, was es eben auch ist, ansieht.