Aktuelle Rezensionen
Hans Reimann
Thurn und Taxis im Schwäbischen Reichskreis (1723-1806). „Ein höchst nothwendig und kostbahres Kleynod“
(Thurn und Taxis Studien N.F. 18), Regensburg 2025, Friedrich Pustet, 284 Seiten, zahlreiche Abbildungen
Rezensiert von Margit Ksoll-Marcon
In: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte
Erschienen am 27.03.2026
Hans Reimann untersucht in der vorliegenden Arbeit die strategische Vorgehensweise des „neufürstlichen Hauses“ (S. 94) Thurn und Taxis beim Erwerb der Kreisstandschaft zur Festigung seines sozialen Ansehens und seiner politischen Stellung. In diesem Kontext wird die Bedeutung des Schwäbischen Reichskreises, einer zentralen Verfassungseinrichtung des Alten Reiches, beleuchtet, der seinen Mitgliedern u.a. ein „großes Interaktionspotential“ (S. 46) und die Schaffung neuer Netzwerke bot. Die Untersuchung deckt die Zeitspanne vom Erwerb der Kreisstandschaft 1723 bis zum Ende des Alten Reiches 1806 ab und umfasst die regierenden Fürsten Anselm Franz (1714-1739), Alexander Ferdinand (1739-1773) und Carl Anselm (1773-1805).
Der Autor setzt sich in seiner Einleitung kritisch mit der Forschungsliteratur zu den Reichskreisen auseinander und kommt dabei u.a. zu dem Ergebnis, dass bisher „die Bedeutung der Kreisstandschaft als Aufnahme- und Aufstiegsbedingung in den hohen Reichsadel bzw. für die Teilhabe am Reichstag nicht ausreichend gewürdigt wurde“ (S. 62). Reimann zeigt auch den Forschungsstand zum Hause Thurn und Taxis auf. Für den Aufbau und die methodische Herangehensweise seiner Arbeit legt er Überlegungen des französischen Soziologen Pierre Bourdieu (1930-2002) zugrunde, der das Kapital in vier Bereiche untergliedert: in ökonomisches, kulturelles, soziales und symbolisches Kapital (S. 26 f.).
Das Haus Thurn und Taxis erlebte aufgrund der Leitung der Reichspost im 17. Jahrhundert einen rasanten gesellschaftlichen Aufstieg: 1608 Erhebung in den Reichsfreiherrnstand, 1634 in den Reichsgrafenstand, 1695 in den Reichsfürstenstand, ohne allerdings über entsprechenden reichsunmittelbaren Grundbesitz in einem der Reichskreise zu verfügen. Eugen Alexander gelang 1704 aufgrund seiner finanziellen Potenz die Aufnahme in den Kurrheinischen Reichskreis, da dieser in Folge des Spanischen Erbfolgekrieges erhebliche Ausgaben zu leisten hatte, gegen entsprechende Ausgleichszahlungen. 1754 war Alexander Ferdinand mit einer Virilstimme in den Reichsfürstenrat aufgenommen worden, ohne über fürstenmäßigen Grund und Boden zu verfügen (S. 67). Den fehlenden Grundbesitz versuchte Thurn und Taxis im Schwäbischen Reichskreis zu erwerben. Für diesen Reichskreis sprachen mehrere Gründe, so u.a., dass ihm im Vergleich zu den anderen Reichskreisen mit Abstand die meisten reichsunmittelbaren Territorien und damit Kreisstände angehörten, so dass es vergleichsweise leichter möglich war, ein Territorium zu erwerben. Ein ganz wichtiger Grund war auch die strategische Lage für den Ausbau der Reichspost im Südwesten des Reiches in Richtung Frankreich, der Schweiz und weiter nach Italien. 1723 konnte Fürst Anselm Franz die reichsunmittelbare Grafschaft Eglingen von den Grafen von Gravenegg erwerben. Damit verbunden waren Sitz und Stimme im Schwäbischen Reichskreis und im Schwäbischen Reichsgrafenkollegium auf dem Reichstag. Über die Aufnahme in das Kollegium erscheinen in der Literatur verschiedene Datumsangaben. Reimann kann basierend auf umfassenden Quellenstudien und der Sichtung bisher nicht benutzter Archivbestände zeigen, dass Thurn und Taxis laut Originalrezess vom 28. März 1726 in das Reichsgrafenkollegium aufgenommen wurde. Aber erst mit dem Kreisabschied vom 13. August 1732 wurde die Aufnahme in den Reichskreis rechtskräftig und dies war keineswegs eine reine Formsache. Der Autor stellt den Vorgang des Erwerbs von Sitz und Stimme im Reichskreis und Reichsgrafenkollegium dar, da es nicht vorgesehen war, dass Thurn und Taxis automatisch denselben Platz wie die von Gravenegg einnehmen konnten und auch das Stimmrecht musste neu beantragt werden.
In den Folgejahren erfolgte eine gezielte Besitzarrondierung durch weitere Ankäufe aufgrund des „immensen ökonomischen Kapitals“ aus der Reichspost, wie z.B. der Herrschaft Duttenstein im Jahr 1735. Fürst Carl Anselm zahlte 1785 für die Reichsgrafschaft Friedberg-Scheer sogar die hohe Summe von 2,1 Millionen Gulden. Am 16. Juli 1787 folgte die Erhebung zur gefürsteten Grafschaft durch Kaiser Joseph II. und die Investitur derer von Thurn und Taxis wurde am 5. November 1787 verbrieft. Damit konnte die Familie endlich fürstenmäßigen Besitz im Reich nachweisen.
Dem „strategisch-operativen Handeln“ des Hauses Thurn und Taxis im Reichskreis wird ein eigenes Kapitel gewidmet. Laut Reimann richtete die Forschung bisher noch nicht ihren Blick auf die Thematik der Wahrnehmung des Stimmrechts auf dem Kreistag durch eine eigenständige Vertretung oder die Stimmvertretung durch einen anderen kreisangehörigen Stand und das, obwohl die jeweils getroffene Entscheidung „bedeutsame Auswirkungen auf den soziopolitischen und symbolischen Wert bzw. Gestaltungsspielraum der Kreisstandschaft“ hatte (S. 208). Anhand von Quellenstudien zeigt Reimann dies für das Haus Thurn und Taxis auf, das, wie durchaus üblich, sich in den Jahren 1732 bis 1746 durch die Gesandtschaft anderer Kreisstände vertreten ließ und erst in der Folgezeit bis 1806 eine eigene Kreisgesandtschaft unterhielt. Dies bedeutete ein „neues, gesteigertes Engagement“ im Reichskreis (S. 225), was Reimann anhand ausgewählter Beispiele aufzeigen kann, u.a. unter Auswertung der nun eingesetzten gesonderten Kreisüberlieferung. Mit der eigenen Gesandtschaft wurde auch eine gezielte Repräsentations- und Öffentlichkeitsarbeit zur Festigung der eigenen Stellung betrieben. Ein zentrales Anliegen auf den Kreistagen war für Thurn und Taxis die Instandhaltung, der Ausbau und die Sicherheit des Straßennetzes für die Reichspost. Hier wurden gezielt eigene Interessen verfolgt, wohingegen man sich bei der Bezahlung der Steuern oder der Stellung des Kontingents zur Kreisarmee an anderen Kreisständen orientierte, ebenso bei den Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des gelben Fiebers in den Jahren 1804/05.
Die grundlegende, auf Archivquellen basierende Forschungsarbeit enthält zahlreiche erklärende und ergänzende Informationen im Anmerkungsapparat. Ein Anhang zum „Steueraufkommen der schwäbischen Kreisstände für das Rechnungsjahr 1786/87“ (S. 243) und eine „Übersicht der Vertreter bzw. Gesandten von Thurn und Taxis beim Schwäbischen Kreistag 1723 bis 1806“ (S. 246) runden die Arbeit ab.