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Peter Fleischmann (Bearb.)
Die Nürnberger Bürgerbücher IV. Das Meisterbuch von 1462 bis 1496 und das Bürgerbuch für die Vorstadt von 1462 bis 1496
(Quellen und Forschungen zur Geschichte und Kultur der Stadt Nürnberg 48), Nürnberg 2024, Stadtarchiv Nürnberg, VIII + 360 Seiten, 1 Abbildung
Rezensiert von Thorsten Schlauwitz
In: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte
Erschienen am 15.04.2026
Die Edition der Nürnberger Bürgerbücher begann bereits im Jahr 1974. Nach einem ersten Band (Die Pergamentenen Neubürgerlisten 1301–1448) dauerte es jedoch fast ein halbes Jahrhundert, bis diese Reihe fortgesetzt wurde. Umso höher ist die Leistung des ehemaligen Leiters des Nürnberger Staatsarchivs, Peter Fleischmann, zu achten, dass er innerhalb von nur drei Jahren gleich drei weitere Bände vorlegen konnte, die allesamt in der Reihe „Quellen und Forschungen zur Geschichte und Kultur der Stadt Nürnberg“ erschienen sind: Band 2 (2022) beinhaltet die Meisterbücher 1363 bis 1365 sowie von 1370 bis 1429 und die Papierenen Neubürgerlisten von 1328 bis 1429; Band 3 (2023) das Meisterbuch 1429 bis 1461, das Papierene Bürgerbuch für die Vorstadt 1430 bis 1462 sowie das Pergamentene Bürgerbuch für die innere Stadt 1449 bis 1501. Dem schließt sich nun chronologisch der zu besprechende vierte Band an.
Die Nennung der Quellen der zuvor erschienenen Bände lässt erkennen, dass es sich nicht nur um eine Liste gehandelt hat. Eine gemeinsame Edition ist aber nicht nur wegen der teilweisen Überschneidung der Namen angebracht, sondern weil diese auch bereits in der reichsstädtischen Kanzlei in einem Amtsbuch zusammengefasst wurden. Die Meisterbücher enthalten die Namen der vom Rat zugelassenen Handwerksmeister, zumindest wenn sie einem vom Rat kontrollierten Handwerk nachgegangen sind. Die Bürgerbücher dokumentieren hingegen die Aufnahme des Bürgerrechts aller Neubürger. Das Nürnberger Bürgerrecht ist mehrstufig, abhängig vom jeweiligen Vermögen. Nur den Wohlhabenden war der Zuzug in die innere Stadt nach der Zahlung einer entsprechenden Gebühr gestattet und sie wurden hierfür in das Pergamentene Bürgerbuch eingetragen. Eine wesentlich größere Zahl an Personennamen ist in den Papierenen Verzeichnissen für die Vorstadt eingetragen, wobei die zu leistende Gebühr hierfür niedriger angesetzt war. Zu erwähnen ist, dass abgesehen von den Bürgern noch zahlreiche Inwohner in Nürnberg lebten, die über kein Bürgerrecht verfügten und somit nicht in den Verzeichnissen aufgeführt werden wie beispielsweise der privilegierte Klerus. Man erlangt mit diesen Quellen folglich kein vollständiges Verzeichnis der Bürger, zumal nur der Name des Hausvorstandes genannt wird.
Im vorliegenden vierten Band werden zwei der genannten Quellenreihen fortgeführt: das Meisterbuch von 1462 bis 1496 und das Papierene Bürgerbuch für die Vorstadt von 1462 bis 1496. In einer Einleitung (S. 1–28) werden einerseits die beiden Quellen kritisch behandelt, zugleich aber auch mit der Beurlaubung von Bürgern und der Aufgabe des Bürgerrechts zwei Rechtsfragen behandelt, die den Kleineren Rat der Reichsstadt Nürnberg häufig beschäftigt haben, wie ein Blick in parallele Quellenreihen wie die Rats- oder Briefbücher zeigt. Die hier geschilderten Beobachtungen bauen vor allem auf den Nachträgen zum zweiten Verzeichnis (S. 234–245) auf. Zum besseren Verständnis und zur Verfolgung der chronologischen Entwicklung sei aber auch auf die Einleitung der beiden vorherigen Bände verwiesen, besonders hinsichtlich der Verschiebungen der aus den Meisterbüchern resultierenden Gewerbestatistik.
Die Edition des Verzeichnisses der Handwerksmeister für die 34 Jahre von 1462 bis 1496 umfasst 3615 Namen (S. 29–99). In die Liste der Neubürger in der Vorstadt für den gleichen Zeitraum sind 6352 Personen eingetragen. Ergänzend werden Verzeichnisse von 16 beurlaubten Bürgern (1490–1495) und 183 Personen, die ihr Bürgerrecht aufgegeben haben (1452–1496), angeführt.
Die Namen werden in der ursprünglichen Schreibweise wiedergegeben, Abkürzungen werden dabei aufgelöst, aber gesondert gekennzeichnet. Im Verzeichnis der Handwerker werden sämtliche Berufe erläutert, daraus ergibt sich somit ein Überblick über die Wirtschaftsstruktur der Stadt. Wie bereits bekannt, sind es vor allem die metallverarbeitenden Handwerke (44,6 Prozent), die quantitativ hervorstechen. Dem folgen Berufe zu Lederwaren und Textilien. Allerdings ist das Handwerkerbuch wohl nicht durchgängig und konsequent geführt worden. So finden sich einzelne Berufszweige aufgeführt, ohne das dazugehörige Handwerksmeister verzeichnet wurden. Von besonderem Interesse sind die vereinzelt enthaltenen Bestimmungen des Rates, mit denen eine Aufnahmegebühr für einen einzelnen Berufszweig erlassen wird. Eine Identifizierung der einzelnen Personen erfolgt aufgrund der großen Anzahl an Namen nur in seltenen Fällen, wenn es sich um bekannte Personen wie den Stadtbaumeister Hans Behaim oder den Kartographen Erhard Etzlaub handelt. Ansonsten finden sich in den Kommentaren noch Angaben zur Identifizierung von Ortsnamen oder Erklärungen zu Berufsangaben. Querverweise scheinen vornehmlich nur aus dem Neubürgerverzeichnis auf die Meisterbücher gesetzt worden zu sein.
Die Herkunftsorte sind im Neubürgerverzeichnis nur selten (3,3 Prozent) verzeichnet, sodass hierzu keine allgemeingültigen Aussagen getroffen werden können. Jedoch lässt sich ein Schwerpunkt aus dem regionalen Umfeld erkennen. Neben prosopographischen Forschungen können vor allem wirtschaftliche und politische Aspekte mit diesen Quellen erforscht werden. So finden sich beispielweise im Meisterbuch auch die Bestimmungen des Rates hinsichtlich der Aufnahme von Barchentwebern (S. 98), denen man die Gebühr erlassen hat, um diesen Gewerbezweig in Nürnberg anzusiedeln. Am Ende des Bandes ist der Bürgereid vom Jahr 1467 enthalten (S. 246).
Bei dem Umfang des Werkes sind nur wenige unvermeidliche Fehler unterlaufen. So sind die Nummern 1842° und 3486° jeweils doppelt für verschiedene Personen vergeben. Die Zahlen 3168° bis 3176° und 3306° bis 3309° wurden hingegen versehentlich nicht verwendet. Die Gesamtzahl der verzeichneten Handwerksmeister müsste daher wohl auf 3605 reduziert werden. Etwas verwirrend wirkt es, wenn die eigentliche Zählung unterbrochen wurde, um auf die Wiederholung eines vorherigen Eintrages hinzuweisen. So ist die Nr. 3087° zwischen Nr. 3133° und 3134° einsortiert, da der dort genannte Hanns Huchlmair weiter oben bereits einmal in der Liste gestrichen wurde. Eine zusätzliche Fußnote würde dem Leser das Verständnis erleichtern.
Der Band erschließt damit einige Jahrzehnte in Nürnbergs „goldener Epoche“ und ist für biographische sowie sozial- und rechtshistorische Forschungen zur Stadt eine unentbehrliche Quelle, die vom Editor wieder äußerst sorgfältig bearbeitet wurde. Die abschließenden Register der Orte, Personen und Sachen (Berufe) erleichtern die Benutzung des Bandes. Wünschenswert wäre ein zukünftiges Gesamtregister, vorzugsweise in einer Datenbankform. Insgesamt gebührt dem Bearbeiter für dieses bleibende Werk Dank und große Anerkennung. Die Meisterbücher und die Papierenen Neubürgerverzeichnisse wurden bis zum Ende des 16. Jahrhunderts bzw. bis zum Beginn des 18. Jahrhunderts fortgeführt. Eine Fortsetzung der Reihe wäre von großem Wert.