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Kommission für bayerische Landesgeschichte

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Aktuelle Rezensionen


Thomas Horling/Gregor M. Metzig/Johannes Mötsch (Hg.)

Bauernkrieg im Henneberger Land. Vorträge der Schweinfurter Tagung vom 24./25. Januar 2025

(Sonderveröffentlichung des Hennebergisch-Fränkischen Geschichtsvereins 40/Veröffentlichungen des Stadtarchivs Schweinfurt 32), Schweinfurt 2025, Kloster Veßra, 312 Seiten, zahlreiche Abbildungen


Rezensiert von Helmut Flachenecker
In: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte
Erschienen am 18.05.2026

Das Henneberger Land ist heute von einer Landesgrenze durchzogen, jener zwischen Unterfranken und dem südlichen Thüringen. Es ist historisch gesehen der Raum der Grafschaften Henneberg, des Hochstiftes Würzburg und des Stifts Fulda, sowie der Reichsstadt Schweinfurt und der Landgrafschaft Hessen, ferner des Kurfürstentums Sachsen im Norden mit eingestreuten kleineren adeligen Herrschaften. Geographisch ist es das Land zwischen Werra und Main. Dieses Gebiet wurde ebenfalls von den Bauernunruhen erfasst, konkret waren es der Bildhäuser und der Werrahaufen (Johannes Mötsch).

Auch in dieser Region wurden die reformatorischen Strömungen rezipiert und diskutiert, die zwölf Artikel aus Memmingen waren bekannt, zugleich zeigten sich hier erneut die regionalen Besonderheiten bei den Aufständen. Hinweise auf ein koordiniertes Vorgehen mit Aufrührern in anderen Regionen finden sich nicht, das Vorgehen im Henneberger Land selbst war uneinheitlich. Einen einheitlichen Bauernkrieg im Südwesten sowie in Mitteldeutschland hat es nicht gegeben. Zum Zweiten wird hier das enge „Aktionsbündnis zwischen Stadt und Land“, wie Gerd Schwerthoff es zutreffend formulierte (Gerd Schwerhoff, Der Bauernkrieg. Geschichte einer wilden Handlung, München 2024, S. 321), stark sichtbar: Das Unruhepotential lag bei Land- und Stadtbewohnern, wie im Falle von etwa Vacha, Fulda und Schmalkalden überzeugend herausgearbeitet werden konnte. Ferner gibt es Hinweise in der Grafschaft Henneberg, dass im Rahmen einer Landesdefensionsordnung eine zumindest rudimentäre militärische Schulung der Bevölkerung (Bauern und Handwerker) stattgefunden hat (Kai Lehmann). Die Lehmann’sche These, dass sich Schmalkalden dem Aufruhr angeschlossen habe, um doch noch Reichsstadt zu werden, steht auf sehr wackeligen Füßen.

Der Handlungsspielraum Graf Wilhelms IV. von Henneberg-Schleusingen engte sich durch den Vormarsch der Aufrührer zunehmend auf seine Residenzstadt und die Burg Maßfeld ein. Schleusingen wurde von den Stadtbewohnern wie von gräflichen Leuten verteidigt. Die Burg Maßfeld war gut gesichert, dort sind auch die für die Nutzung von Kanonen wichtigen Büchsenmeister erwähnt. Außerdem kam dem Grafen zugute, dass sich die beiden Bauernhaufen nicht auf ein gemeinsames Vorgehen gegen Schleusingen einigen konnten (Janis Witowski). Meiningen dagegen wurde zu dem Ort, an dem Graf Wilhelm sich (gezwungenermaßen?) den Aufständischen anschloss. Die dort artikulierten Forderungen gingen über die zwölf Artikel hinaus und spiegeln den Schwerpunkt auf lokale Anliegen. Vor der Stadt fand eine Schlacht zwischen dem Bildhäuser Haufen und den siegreichen Truppen des Grafen und seiner Unterstützer statt (Johannes Mötsch).

In der Reichsstadt Schweinfurt, deren Reichsvogt der Henneberger Graf ebenfalls war, wird, wie so häufig, deutlich, dass bereits vor 1525 Unruhepotential in der Stadtgemeinde vorlag, etwa 1513/14 im Aufbegehren gegen die Ratsoligarchie. Daher hat die anfangs auf Ausgleich gerichtete Politik des Rates 1525 weiter zurückliegende Gründe. Die Gemeinde setzte sich durch, Schweinfurt schloss sich dem Bildhäuser Haufen an, die von der Stadt gestellten Truppen waren bei der Belagerung der Würzburger Marienburg wie bei der Zerstörung der Mainburg beteiligt. Die Stadt war auch der Ort der Versammlung der sogenannten fränkischen Landschaft (1./2. Juni), die noch einmal die Forderungen der Aufständischen aufzeigte, jedoch aufgrund der sich abzeichnenden Niederlage ohne Ergebnis blieb. Die Stadt tendierte in ihrem politischen Verhalten von einer Neutralität zu einer logistischen Unterstützung der Aufrührer hin zu einem aktiven Kampf mit ihnen (Gregor M. Metzig). Im Schweinfurter Umland mit seinen vielfältigen Dorfherrschaften sind ebenfalls seit etwa 1502 zunehmend Klagen gegen den sich verstärkenden Zugriff der Herren erkennbar, vom Interdikt als Strafe bis zur Abfassung verschriftlichter Lokalrechte in Form von Weistümern innerhalb eines von der Herrschaft gezogenen Rahmens. In den meisten Dörfern zeigt sich der schrittweise Anschluss der Dorfgemeinden an die Aufrührer, die sich auch hier aus ländlichen und städtischen Gruppen zusammensetzten, nicht zuletzt auf Druck der Bauernheere, denn letztere hätten diese „mit gewalt betrangt“. Nachgeschobene Schutzbehauptung und/oder Realität (Thomas Horling)? In einer sehr dichten Erzählung anhand der unterschiedlichen Quellen etwa bei der Belagerung bzw. Eroberung der Mainburg (mit der wohl gezielten Vernichtung von Archivalien) über einzelne Akteure, beim Verhalten der unterschiedlichen Dorfgemeinschaften, zeigen sich die hohen Variationsmöglichkeiten von Handeln und Reaktionen in multiherrschaftlichen Räumen. Bei den Rechtfertigungsschreiben nach der Niederlage zeigen sich auch Kritikpunkte am uneinheitlichen Verhalten des Henneberger Grafs und seines Amtmanns, der die Dorfgemeinde in schwierige Entscheidungsprozesse führte. Dennoch konnte der Graf relativ rasch seine Herrschaft re-etablieren.

Bei den Burgen in der Region, die neben den Klöstern zu Hauptobjekten aufständischer Angriffe wurden, ist es mehr als schwierig, exakt festzustellen, welche von ihnen angegriffen und in welchem Maße zerstört worden sind. Chroniken und Briefe berichten meist von einer totalen Zerstörung, die de facto in vielen Fällen nicht stattgefunden hat (Wilfried E. Keil). Häufig helfen auch die wenigen archäologischen Untersuchungen (Baubefunde mit Hinweisen auf Brandschäden) nicht weiter. In manchen Fällen dürfte eine Beschädigung rein symbolischer Natur gewesen sein. Die Schadensaufzählungen nach den Ereignissen dürften in den meisten Fällen (maßlos?) übertrieben haben. Die verifizierbaren Angaben sind vielfach eher ernüchternd.

Die Rezeptionsgeschichte in dem durch moderne Grenzen lange Zeit geteilten Raum widmet sich besonders der DDR-Pädagogik zum Bauernkrieg im Schulunterricht (Stefan Kunze). Dabei wurde ein Theologe, Thomas Müntzer, zum Hauptpropagator einer behaupteten „frühbürgerlichen Revolution“. Solche Zuspitzungen wie auch das ambivalente Bild Martin Luthers dürften bis in die Gegenwart hinein die Rezeption des sogenannten Bauernkriegs beeinflusst haben.

Der Band stellt einen bedeutsamen Beitrag zur regionalen Geschichte der Unruhe aus landesgeschichtlicher Perspektive dar. Die Untersuchungen mahnen zur Vorsicht bei der Verwendung altbekannter Begriffe (Bauernkrieg, Bauer, Städter, Adeliger), welche die stark fluktuierenden politischen und gesellschaftlichen Grenzen der Gruppen – dazu gehört zugleich der Klerus – in keiner Weise adäquat abbilden (vgl. Zusammenfassung bzw. Kommentar von Andreas Flurschütz da Cruz). Die schriftlichen Quellen sind alles andere als ‚wahr‘ und müssen immer wieder gegen die beabsichtigte Intention gelesen und interpretiert werden. Eine gründliche Archivrecherche bringt immer wieder neue Erkenntnisse zu den altbekannten Akteuren, aber auch zu weniger herangezogenen wie die jüdische Bevölkerung oder dem Einfluss von (Ehe-)Frauen. Einen einheitlichen „Deutschen Bauernkrieg“ hat es nur in der politischen Instrumentalisierung gegeben.