Aktuelle Rezensionen
Ulrich Niggemann (Hg.)
Der Bauernkrieg von 1525. Staatlichkeit und Ordnungsvorstellungen
(Staatsverständnisse 185), Baden-Baden 2025, Nomos, 203 Seiten
Rezensiert von Helmut Flachenecker
In: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte
Erschienen am 27.05.2026
Sehr schnell wird in den Eingangsbeiträgen klar, dass mit dem aktuellen Begriff „Staat“ die neuen gesellschaftlichen Ordnungsvorstellungen im frühen 16. Jahrhundert nicht zu greifen sind. Eine „Christliche Vereinigung“ fußt in anderen, zeitgenössischen Kategorien für ein gerechteres Zusammenleben, deren Teilnehmer passen überwiegend nicht in das Bild eines unpolitischen „Bauern“ hinein und dieses ist in der Tat zu korrigieren. Überhaupt führt das starre Bild der sozialen Gruppen „Bauer“ – „Städter“ – „Adeliger“ – „Kleriker“ nicht weiter. Die Auseinandersetzung um eine Neuaustarierung von Herrschafts- und Untertanenrechten hängt immer wieder von regionalen Grundgegebenheiten ab, auch wenn intensiv diskutiert wird, ob und inwieweit es „die regionale[.] Einzelaktionen überwölbende[n] Ziele und Programmatiken“ (Niggemann) gab.
Bauernkrieg und „Staatlichkeit“ lassen sich nur annähernd zusammendenken, wenn sich der Blick auf einzelne Bereiche wie genossenschaftliche Ansätze bzw. Verrechtlichungsprozesse konzentriert. Der Begriff „Revolution“ dürfte die Mehrheit der meist heterogenen Einzelinitiativen wohl kaum erfassen, es sei denn, die Zwölf Artikel werden zur ersten Ausformulierung von allgemeinen Menschenrechten (ahistorisch) umgedeutet. Vielmehr lassen sich Ansätze greifen, die eher die Vorstellungen und Erwartungen des „Gemeinen Mannes“ von seiner Obrigkeit in den Mittelpunkt stellen. Kam es zu normierten Aushandlungsprozessen zwischen Herrschern und Beherrschten? Nicht vergessen werden darf die hohe Emotionalität, die hinter den Entscheidungen und Handlungen der Protagonisten lag und die in den vielen Quellen zu greifen ist.
Das „Phänomen bündischer Organisationsformen“ (Horst Carl), das sich hinter den Begriffen Einung, Bündnis, Bruderschaft verbirgt, führt zu der Grunddialektik zwischen hierarchisierten Herrschafts- und genossenschaftlichen Kooperationsformen. Im Mittelpunkt steht die Bundesordnung der oberschwäbischen „Christlichen Vereinigung“, die auf einer christlichen Legitimation basierte und – das ist neu – auf ewig den Landfrieden in der Region sicherstellen sollte. Die Strukturierung der Leitung eines Haufens organisierte sich stark nach landsknechtlichen Vorbildern, die sich auch in der Ordnung widerspiegelt. Damit sollten ständische Schranken in der Bundesordnung vermieden werden. Die Artikel formulieren eine Erwartungshaltung der Aufständischen, die aber erst zukünftig zu realisieren waren, was bekanntlich niemals geschah.
Konnten die Landtage eine friedliche Kompromiss- und Konsensfindung ermöglichen (Martin P. Schennach)? Die Unzufriedenen konnten sich mit Hilfe von Gravamina und Suppliken an die Landstände wenden. Da in vielen Territorien die Landtage fehlten, war deren pazifizierende Wirkung regional stark eingeschränkt. Hinzu traten Sonderentwicklungen: In Salzburg kam es erst zu Verhandlungen zwischen Erzbischof und Landständen, als eine militärische Pattsituation eingetreten war.
Gemeindliche Ordnungsvorstellungen auf religiös-reformatorischer Basis entwickelten sich in vielen reformfreundlichen Städten bereits vor 1525 (Stefan Michel). Von daher sind die Forderungen nach Freiheit und Gerechtigkeit sowie deren Umsetzung in die Lebenswelten der Aufständischen auf zeitlich vorhergehende Prozesse basiert. Eine „christliche Stadt“ (Andreas Bodenstein genannt Karlstadt) bzw. eine „Gemeinde auserwählter Christen“ (Thomas Müntzer) hätten bei ihrer Realisierung einschneidende Veränderungen der Ordnungsvorstellungen nach sich gezogen.
Schwierig erweist sich die Suche nach Hinweisen auf die Geschlechterrolle bzw. neuen Ehevorstellungen (Vito Conego/Britta Kägler). Primär stand die Rolle als Ehefrau als Ideal im Mittelpunkt, ein alternativer Lebensentwurf (sei es als Nonne, Prostituierte oder ‚Pfaffenmagd‘) sollte ausgeschlossen werden. Nonnen, die ihre Konvente im Zuge der Reformation verlassen mussten, kritisierten diesen Ausschluss einer Alternative. Die Ehefrau sollte, nach Luther, eine gleichberechtigte Partnerin im Haus wie in der Familie sein und die religiöse Erziehung der Kinder übernehmen. Gleichzeitig sollte sie als Witwe wirtschaftlich abgesichert sein (also gegen jede Todfallabgabe!). Daher wurden die weltlichen Herren aufgefordert, ihre sozialen Schranken (Leibeigenschaft, Eheverbote) aufzulösen, da die Ehe jedem Christen zustehen müsse. Die Sexualität sollte mit diesem Modell auf die Ehe beschränkt werden, was in der Realität eine Utopie blieb. Eine spannende, wohl kaum zu verifizierende Schlussthese stellt die Frage dar, wie viele Männer, die aufgrund der sozialen Schranken nicht heiraten durften, unter den Aufständischen waren?
Zwei Beiträge widmen sich der Rezeptionsgeschichte des Bauernkrieges. Diese begann bereits im ausgehenden 16. Jahrhundert und setzte sich besonders im Zusammenhang mit der Reformationserinnerung in den folgenden Jahrhunderten fort. Stets versuchten die überwiegend protestantischen Autoren den alten Vorwurf, die Reformation sei die Ursache für die Unruhen gewesen, zurückzuweisen (Ulrich Niggemann). Ab dem 19. Jahrhundert diente der Bauernkrieg immer mehr als Beispiel für aktuelle politische Anliegen, inwieweit er etwa die Verwirklichung der Menschenrechte vorbereitete oder als frühbürgerliche Revolution zu verordnen war (Jana Osterkamp). Der Bauernkrieg war ein nicht vergessenes Ereignis und diente als Folie für aktuelle politische Forderungen.
Insgesamt geben die Beiträge eine Vielfalt von Denkrichtungen wieder, welche die Forschung fraglos weiterbringen, wobei – wie mehrmals erwähnt – sich die Historikerin bzw. der Historiker schwertut mit politischen Aktualisierungen. Gibt es wirklich einen stringenten Weg vom Bauernkrieg über die Revolution von 1848 zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland? Zweifel sind angebracht!