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Frauke Rostalski

Wer soll was tun? Warum wir nicht zum Klimaschutz verpflichtet sind und worin unsere Verantwortung eigentlich besteht

München 2025, C.H. Beck, 213 Seiten, ISBN 978-3-406-83750-0


Rezensiert von Nina Degele/Timo Heimerdinger
In: Bayerisches Jahrbuch für Volkskunde
Erschienen am 28.09.2026

Die Frage nach der Verantwortung für den Klimawandel gehört zu den zentralen Konfliktfeldern gegenwärtiger Gesellschaften. Zwischen Appellen an individuelles Verhalten und Forderungen nach struktureller Transformation verläuft eine Debatte, die längst nicht nur politisch, sondern auch moralisch und kulturell geführt wird. In diese Diskussion greift die Juristin Frauke Rostalski mit einer ebenso klaren wie provokanten These ein: Einzelne seien derzeit weder moralisch noch rechtlich dazu verpflichtet, ihren persönlichen CO₂-Ausstoß zu reduzieren. Damit rüttelt sie kräftig an einem bisherigen Konsens klimabewegter Gruppierungen und Milieus. Die Autorin bestreitet dabei weder die Realität noch die Dringlichkeit der Klimakrise – ganz im Gegenteil – ihr ist die Klimathematik ein ernstes Anliegen. Die Kritik richtet sich vielmehr gegen die aus ihrer Sicht verfehlte Moralisierung individueller Lebensführung. Klimaschutz sei kein Problem privater Tugend, sondern ein globales Strukturproblem, das daher nur durch staatliche, institutionelle und insbesondere internationale Regelsetzung wirksam bearbeitet werden könne. Nationale Alleingänge und individualisierte Konsumethik – vom Flugscham-Diskurs bis zum „Hafermilch-Wärmepumpe-Lastenrad-Lebensstil“ (im Folgenden: HWL-Lebensstil) – erscheinen ihr deshalb politisch ineffektiv und normativ fragwürdig. Besonders deutlich zeige sich dies an der von ihr diagnostizierten „Sackgasse Paris“: Solange internationale Kooperation wie das Pariser Klimaabkommen scheitere und Marktmechanismen Trittbrettfahrerei begünstigten, könne aus individueller Verursachung keine zurechenbare Pflicht abgeleitet werden. Verantwortung ohne reale Wirksamkeit bleibt für Rostalski moralisch und rechtlich nicht nur unzureichend, sondern letztlich unbegründet.

Zunächst ist Rostalski zu attestieren, dass sie die Klimakrise in ihrer ganzen Tragweite ernst nimmt und weder aus einer skeptischen noch einer relativierenden Position argumentiert. Sie will vielmehr einen rechtstheoretisch präzisen Beitrag zur Frage leisten, wie wirksamer Klimaschutz begründet werden kann. In einer Debatte, die oft in moralische Empörung oder nur symbolische Politik abzugleiten drohe, besteht sie darauf, Verantwortung nicht vorschnell mit Schuld oder Pflicht gleichzusetzen. Diese Nüchternheit ist ein Gewinn. Sie zwingt dazu, sauber zwischen Verursachung, Verantwortung und rechtlicher Verpflichtung zu unterscheiden, statt moralische Gewissheiten unmittelbar in normative Forderungen zu übersetzen. Rostalski folgt dabei konsequent einem juristischen Argumentations- und Denkstil. Besonders deutlich wird dies in ihrer Frage nach Effektivität: „Ob eine Maßnahme verhältnismäßig ist, hängt davon ab, ob damit ein legitimer Zweck (1) verfolgt wird, zu dessen Erreichung das ergriffene Mittel geeignet (2), erforderlich (3) und angemessen (4) ist.“ (29) Der Einwand, dass individuelle Verzichtshandlungen allein das Weltklima nicht retten können, ist für Rostalski dabei zentral. Denn tatsächlich kann der Verweis auf private Konsumentscheidungen leicht dazu dienen, von machtvollen strukturellen Bedingungen und politischen Verantwortlichkeiten abzulenken. Wenn Verantwortung ‚nach unten‘ zugewiesen wird, während Regierungen und ökonomische Großakteure entlastet werden, entsteht eine Form der Entpolitisierung, die Rostalski völlig zu Recht kritisiert. Ihre Skepsis gegenüber einer Moralisierung des Alltags schützt insofern vor einer Privatisierung eines strukturellen und globalen Problems.

Ebenso plausibel ist ihre Forderung, die Rechtsprechung nicht zum Ersatz politischer Steuerung werden zu lassen. Wenn Gerichte aus unscharfen Kausalitäten weitreichende Klimaschutzpflichten ableiten, drohe Recht zum Instrument moralisch erwünschter Ergebnisse zu werden. Gerade ihr strafrechtlich geschulter Blick auf Zurechnung, Vorwerfbarkeit und Verhältnismäßigkeit wirkt hier als Korrektiv. Sie erinnert daran, dass Recht nicht jede politische Handlungsblockade kompensieren kann, ohne seine eigene Logik zu überdehnen.

Schließlich beeindruckt die Sorgfalt, mit der Rostalski ihre Argumentation differenziert entwickelt. Sie argumentiert überwiegend systematisch und bewegt sich dabei ausdrücklich auch im Horizont sozialwissenschaftlicher Debatten, etwa im Dialog mit Eva von Redecker („Bleibefreiheit“, 2023) und Ingolfur Blühdorn u.a. („Nachhaltige Nicht-Nachhaltigkeit. Warum die ökologische Transformation der Gesellschaft nicht stattfindet“, 2019). Mit Blühdorn teilt sie die Kritik an der Moralisierung und Individualisierung des Klimadiskurses, weil Appelle an Konsumverzicht strukturelle Macht- und Verteilungsfragen verdecken können; mit von Redecker reflektiert sie die Spannung zwischen individueller Freiheit, demokratischer Selbstbindung und institutioneller Verantwortung. Zugleich zeigt sich dabei aber auch die Grenze ihres Ansatzes.

Rostalski argumentiert von Beginn an mit einer stark juristisch-formalen Logik. Für sie setzt eine Pflicht zurechenbare Wirksamkeit voraus. Wo individuelles Handeln keinen klar messbaren Effekt auf das globale Klima hat, entfällt bei ihr auch die moralische oder rechtliche Verpflichtung. Die Moralisierung individueller Lebensführung sei deshalb ineffektiv und unfair. Rostalski bringt damit einen überzeugenden juristischen Verantwortungsbegriff ein, dessen theoretische Konsequenz zugleich die Grenzen einer ausschließlich juristischen Perspektive auf gesellschaftliche Transformation sichtbar macht. Denn sie entwickelt aus einem berechtigten Einwand gegen die Moralisierung individueller Lebensführung eine theoretische Exklusivthese zugunsten institutioneller Lösungen. Zusätzlich schränken Rostalskis liberale Rechtstradition und ihr enger Pflichtbegriff des Strafrechts diese Perspektive ein. Denn sie denkt auch Verantwortung binär: entweder zurechenbare Pflicht oder bloß freiwillige Moral. Diese Reduktion moralischer Fragen auf juristische Formallogik führt deshalb zu einer unnötigen Verengung von Ethik.

Besonders deutlich wird das dort, wo Rostalski Verantwortung anerkennt, ohne sie in irgendeine Verpflichtung übergehen zu lassen – wie es bei der Hoffnung auf die erfolgreiche Institutionalisierung eines globalen Klimaclubs der Fall ist, der CO2-Begrenzungen über Preise reguliert (75–78). Unklar bleibt, welchen Stellenwert bei der Etablierung eines solchen Klimaclubs der Druck auf Institutionen, Vorbildwirkung und die Veränderung sozialer Erwartungen und die graswurzelartige Beeinflussung kultureller Dynamik haben. Rostalski unterschätzt zudem, dass Normenwandel Zeit braucht. Gerade deshalb muss er früh eingeübt, praktisch erprobt und performativ zur Darstellung gebracht werden, bevor er institutionell wirksam werden kann. Rostalskis juristisches Denken schützt zwar vor Übermoralisierung, spart aber die sozialwissenschaftliche Einsicht aus, dass Individuum und Struktur sich nicht gegeneinander ausspielen lassen, sondern sich erst wechselseitig hervorbringen.

Denn gesellschaftlicher Wandel entsteht selten monokausal, sondern in Mikro-Makro-Dialektiken. Der Ausbau der Elektromobilität oder der Solarenergie beruht nicht auf einem einzelnen Hebel oder ist nur regulativ verordnet. Vielmehr ist hier das Zusammenspiel von individueller Praxis, politischer Regulierung und kultureller Normverschiebung in langfristigen und vielschichtigen, nicht linear verlaufenden sozialen und kulturellen Prozessen relevant. Die Vorbildwirkung einzelner Milieus oder die Experimentierfreude partikularer kultureller Pioniere oder Avantgarden können eine bedeutsame Rolle spielen. Über derartige Mechanismen liest man in Rostalskis Buch nichts, sie scheint vielmehr ganz einem juristisch-formalen Top-down-Gesellschaftsbild verhaftet: Das gesetzte Recht bestimme die Wirklichkeit.

Entsprechend liegt ein zweiter blinder Fleck von Rostalskis Argumentation im Verhältnis von individueller Mikroebene und gesellschaftlichen Makrostrukturen. Zu Recht betont sie, dass die Klimakrise nicht durch privaten Konsumverzicht allein gelöst werden kann. Sie kritisiert die Moralisierung individueller Lebensführung und richtet sich dabei besonders gegen das sozialökologisch aufgeklärte Milieu, dessen HWL-Lebensstil sie auffällig polemisch beschreibt (vgl. 116). Nachhaltigkeit erscheint ihr hier vor allem als sozialdistinktive Praxis kultureller Leitmilieus: als moralische Selbstvergewisserung privilegierter Gruppen, nicht als effektiver Beitrag zur Lösung des Problems. Diese Diagnose ist nicht völlig falsch. Ihr fehlt jedoch ein begriffliches Instrumentarium, um Mikro- und Makroebene in einem dialektischen Steigerungsverhältnis zu verstehen.

Kultur- und sozialwissenschaftlich wäre aber genau das entscheidend: Individuelle Praktiken können sozialdistinktiv wirken und zugleich reale Transformationskraft entfalten. Der Verzicht auf Fleisch, neue Mobilitätsformen oder veränderte Konsumnormen sind nicht bloß symbolische Akte. Sie sind auch Teil kultureller Lern- und Erprobungsprozesse, durch die politische Mehrheiten, institutionelle Reformen und neue gesellschaftliche Selbstverständlichkeiten überhaupt erst entstehen. Wandel verläuft nicht nur top-down durch staatliche Regulierung, sondern ebenso bottom-up durch veränderte Alltagspraktiken, soziale Erwartungen und normative Verschiebungen. Die Beispiele der Gurtpflicht seit 1976 oder der Rauchverbote in öffentlichen Räumen seit 2007 zeigen, dass politische Steuerung und kultureller Wandel sich gegenseitig bedingen und verstärken. Die genannten Gesetzesveränderungen 1976 und 2007 waren nur vor dem Hintergrund ihrer jeweiligen kulturellen Vorgeschichten politisch überhaupt möglich. Was Rostalski fehlt, ist ein solcher Begriff vermittelter Wirksamkeit. Politischer Druck und die Dynamik politischer Transformation entstehen – zumindest zeigt dies der Blick in die Geschichte – nicht unabhängig von gesellschaftlichen Lebensformen, sondern aus ihnen heraus. Ein solches Spannungsverhältnis von Einzelnen und Systemstruktur hat bereits Marx prägnant formuliert: Menschen machen ihre Geschichte, aber nicht unter selbstgewählten Bedingungen (vgl. Karl Marx: Der achtzehnte Brumaire des Louis Bonaparte. In: Marx u. Engels: Werke (MEW), Bd. 8. Berlin 1960, 115). Individuelle Praxis und gesellschaftliche Strukturen bilden daher keinen Gegensatz, sondern ein Verhältnis wechselseitiger Hervorbringung. Institutionelle Transformation braucht kulturelle Vorbereitung. Gerade deshalb kann Nachhaltigkeit zugleich Distinktionsgewinn und realer Beitrag sein. Dass Praktiken soziale Distinktionen zum Ausdruck bringen, widerlegt ihre ökologische Relevanz nicht.

Rostalski weist die Verantwortung konsequent staatlichen und internationalen Institutionen zu. Nicht moralischer Perfektionismus im Privaten, sondern politische Rahmensetzung sei entscheidend (74–78). Bürgerinnen und Bürger könnten zwar durch Wahlen, öffentliche Debatten oder Engagement auf die ‚richtigen Adressaten‘ einwirken, doch der eigentliche Fokus liege auf globalen Kooperationsinstrumenten wie CO2-Bepreisung oder einem Klimaclub. Genau hier zeigt sich jedoch eine Rationalitätsillusion ihres Ansatzes. Sie setzt stillschweigend voraus, dass politische Akteurinnen und Akteure bei hinreichender Einsicht und institutioneller Vernunft die notwendigen Maßnahmen schon ergreifen werden. Damit unterschätzt sie, dass Politik nicht primär durch rationale Problemerkennung funktioniert, sondern sehr oft nur durch Machtkonflikte, gesellschaftliche Mobilisierung, sozialen Druck und/oder kulturelle Norm- und Praxisverschiebungen vorangetrieben wird. Hierfür fehlen im Text Bewusstsein, Begriffe und Konzept. Rostalskis berechtigte Kritik an der Privatisierung des Klimaschutzes schlägt hier in eine gegenteilige Verkürzung um: Sie unterschätzt, dass auch große institutionelle Transformationen gesellschaftlich vorbereitet und politisch-kulturell erkämpft werden müssen.

Im Ergebnis leidet Rostalskis grundsätzliche inspirierende Argumentation an der doppelten Reduktion auf das Recht und auf die Makroebene. Erstens verengt sie die Frage nach Verantwortung auf einen juristisch-strengen Pflichtbegriff, der vor allem aus der Logik des Strafrechts stammt: Pflicht setzt bei ihr klare Zurechenbarkeit, unmittelbare Wirksamkeit und individuelle Vorwerfbarkeit voraus. Alles, was diese Schwelle nicht erreicht, erscheint moralisch und rechtlich letztlich unbegründet. Damit spielt sie Recht gegen das Soziale aus und argumentiert ohne ein Verständnis für die Spezifik kultureller Prozesse. Denn gesellschaftliche Verantwortung funktioniert nicht binär nach dem Schema Pflicht oder Beliebigkeit, sondern in graduellen Formen von Fairness, Mitverantwortung, politischer Einflussnahme und struktureller Beteiligung.

Zweitens reduziert Rostalski Klimapolitik auf die Makroebene institutioneller Lösungen und unterschätzt die Bedeutung kultureller und politischer Bottom-up-Prozesse. Der globale Klimaclub, internationale CO2-Bepreisung, Zertifikatehandel und staatliche Regulierung erscheinen bei ihr als einzig ernsthafte Handlungsorte; individuelle Praxis gilt demgegenüber schnell als symbolische Moralisierung des HWL-Milieus ohne tatsächliche Relevanz. Damit fehlt ihr ein Begriff dafür, wie gesellschaftlicher Wandel überhaupt entsteht: durch soziale Bewegungen, kulturelle Verschiebungen, Vorbildwirkungen und politischen Druck von unten. Gerade deshalb reicht es nicht, auf institutionelle Vernunft zu hoffen. Politische Steuerung entsteht nicht voraussetzungslos, sondern muss gesellschaftlich erarbeitet werden. Rostalskis Kritik an der Moralisierung des Privaten ist insofern berechtigt; problematisch wird sie dort, wo daraus eine Entkopplung von Individuum und Struktur folgt. Klimaschutz ist weder allein Privatsache noch allein Systemfrage. Wer beides trennt, verkennt die Dialektik sozialer Transformation.