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Kommission für bayerische Landesgeschichte

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Anette Schlimm

Regieren in Dörfern. Ländlichkeit, Staat und Selbstverwaltung, 1850–1945

(Industrielle Welt 103), Köln u.a. 2023, Böhlau, 496 Seiten mit Abbildungen, ISBN 978-3-412-52878-2


Rezensiert von Gunter Mahlerwein
In: Bayerisches Jahrbuch für Volkskunde
Erschienen am 05.10.2026

Ausgehend von Lutz Raphaels und Christof Dippers Definition der Moderne als Resultat einer Gruppe von „Basisprozessen“, die von den zeitgenössischen Akteuren wahrgenommen und diskutiert werden, wodurch sich eine Rückwirkung auf die Dynamik der Prozesse ergebe, nutzt Anette Schlimm dieses Modell in ihrer Arbeit über „Regieren in Dörfern“ zwischen 1850 und 1945 als Ausgangspunkt. Sie fragt nach den Deutungen dieser Basisprozesse durch die ländlichen Akteurinnen und Akteure und diejenigen, die mit dem Thema „Land“ befasst waren, nach ihren Reaktionen und deren Einfluss auf weitere Entwicklungen. Als Vermittlerin zwischen den Basisprozessen und den handlungsleitenden Konzepten (Ordnungsmustern) werden Praktiken verstanden. An diesen die Ordnungsmuster herauszuarbeiten, aus denen heraus auf die Basisprozesse Staatsexpansion, Bürokratisierung, Ausweitung der politischen Partizipation und die Transformation der Agrargesellschaft zur Industriegesellschaft reagiert wurde, ist die Forschungsaufgabe, die sich die vorliegende Habilitationsschrift stellt.

An drei Fallbeispielen, der bayerischen Landgemeinde Bernried, der nahe Berlin gelegenen preußischen Gemeinde Mahlow und der elsässischen Gemeinde Wolxheim, geht Anette Schlimm dem Thema des „Regierens in Dörfern“ nach. Die Nutzung des Begriffs „Regieren“ statt „Politik“ erklärt sie mit Überlegungen zur „Gouvernementalität“, nach denen der Staat nicht vorausgesetzt werden dürfe, sondern das Ergebnis von „Regierungspraktiken und -rationalitäten“ auf verschiedenen Ebenen sei. In der Analyse soll auf „zeitgenössische Wissensordnungen“ (23), auf die Akteure und Akteurinnen des Regierens (tatsächlich stehen v. a. die Akteure im Mittelpunkt der Betrachtungen) und die Praktiken des Regierens, wie sie sich in täglichen Routinen und Konflikten zeigen, geachtet werden. Chronologisch wird das untersuchte Jahrhundert in drei sich überlappende Abschnitte eingeteilt, die durch sich verdichtende Tendenzen der Entwicklung gekennzeichnet sind: 1850–1900, 1875–1925 und 1900–1945.

In der ersten Phase wird eine „Gouvernementalisierung der Gemeinden“ gesehen, in der geklärt worden sei, wofür der Staat zuständig sei und wofür nicht. Dadurch seien die Gemeinden als Institution stabilisiert und als „Akteure des lokalen Regierens“ (63) erst geschaffen worden. Neben der Analyse von Landgemeindeordnungen und deren Genese stehen hier die Akteure und Praktiken auf der Lokalebene im Fokus. Schlimm sieht einige Tendenzen, die sie zu Thesen ausbaut: Die Bindung der dörflichen Akteure an die Institutionen sei im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts gewachsen, einige Gemeindevertreter hätten ihre Erfahrungen in der Amtsausübung „möglicherweise“ in ihren Familien weitergegeben, von den ersten Gemeindereformen im frühen 19. Jahrhundert bis zu Gemeinderäten, die die „lokalen Geschicke“ selbstbewusst regelten, sei fast ein Jahrhundert vergangen (106). Und schließlich: die „Gouvernementalisierung der Gemeinden als autonome wie als staatliche Gebilde“ sei vor allem auf die Gewährung von Selbstverwaltungsrechten zurückzuführen, ein Vorgang, den die Autorin schwerpunktmäßig in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts datiert (ebd.).

Ganz nachvollziehbar ist das nicht. Sehr vieles von dem, was hier angesprochen wird, hat eine deutlich längere – teilweise Jahrhunderte alte – Tradition. Warum sich das nun ausgerechnet in der angesprochenen Phase bündeln soll, wird nicht deutlich. In einem kleinen Absatz geht die Autorin auf dieses erwartbare Argument ein, betont aber die Diskontinuitäten. Im Zuge der Gouvernementalisierung seien die Gemeindevertreter in die Doppelrolle als Repräsentanten des Dorfes und „Vorposten des Staates“ geraten (112). Die „Janusköpfigkeit“ ihres Amtes zwischen Herrschaft/Staat und Gemeinde aber definierte in weiten Teilen des Reiches die Position von Ortsvorstehern seit dem späten Mittelalter, hier ist für das 19. Jahrhundert kein grundsätzlicher Bruch zu sehen.

Die Gemeindevertreter und ihre Amtspraxis bleiben angesichts der Bedeutung dieses Themas für die Gesamtkonzeption des Buches merkwürdig undeutlich ausgeleuchtet. Das wird – wie öfter im Buch – mit einer dünnen Quellenlage erklärt. Hier lässt sich dann aber schon nach den Auswahlkriterien für die Untersuchungsdörfer fragen, für andere Gemeinden ist eine Fülle an Überlieferung bekannt. Dass also nur ein Amtsjournal für ein paar Jahre ausgewertet werden kann, ansonsten auf die bekannterweise dünnen Informationen aus Gemeinderatsprotokollen zurückgegriffen wird, das Fehlen von Egodokumenten beklagt wird, führt zu Ergebnissen, die zu hinterfragen sind. So wird konstatiert, die Gemeindevorsteher hätten sich „als Bauern oder kleine Handwerker“ langsam an ihre Aufgaben „herantasten müssen“ (110). Das mag zwar immer wieder der Fall gewesen sein, aber häufiger sind doch spätestens seit dem späten 18. Jahrhundert Amtsinhaber zu finden, die über eine solide Bildung verfügten, die als moderne Landwirte genaue Kenntnisse in der Buchführung hatten, die in Vereinen und nicht zuletzt auch in überlokalen Gremien bis hin zu den Landtagen vertreten und überaus vernetzt waren.1 An dieser Stelle mit fehlender Schreibkompetenz zu argumentieren und das mit einem Verweis auf 80 Prozent Analphabeten in der ländlichen Gesellschaft Galiziens zu belegen, mutet seltsam an. Andere Konzepte, die aus der Frühneuzeitforschung übernommen werden, sind ihrerseits auf ihre Tauglichkeit zu überprüfen. So werden die im Gemeindehaushalt exakt vermerkten Einnahmen aus den gemeinen Nutzungen (übrigens gilt auch das schon als gängige Praxis in der Frühneuzeit und auch in der modernen kommunalen Haushaltsführung sind selbstverständlich alle noch so geringen Einnahmen vermerkt) parallelisiert mit der vormodernen kollektiven Ressourcennutzung durch die Unterschichten, deren Einordnung als „Ökonomie des Notbehelfs“ historiografische Karriere machte.

Auffallend wenig bis gar nichts wird über Medialisierungsprozesse berichtet. Lokale Zeitungen wären nicht nur eine wichtige Quelle gewesen, um das Urteil über politische Handlungspotentiale erheblich zu schärfen. Sie sind auch in ihrer Bedeutung für Politisierungsvorgänge nicht zu überschätzen. Darüber hinaus hätten sie einfach verfügbare Informationen über Amtsinhaber geboten (ein Gemeindevertreter, über den mit den benutzten Quellen nichts weiter herauszufinden war, hätte mit wenigen Klicks in den digitalisierten regionalen Zeitungen mehrfach ausfindig gemacht werden können). Auch die bereits in dieser Phase eminente Bedeutung des Vereinswesens findet sich in diesem Kapitel kaum wieder.

Die zweite Phase 1875–1925 ist mit „rural modern“ überschrieben. Hier geht es um Strukturveränderungen und damit einhergehende Probleme. Nur zum Teil ist damit der infrastrukturelle Ausbau, etwa der Schulhausbau, gemeint. Die Konstruktion von „Ländlichkeit“ wird nachgezeichnet, die wiederum auch auf die Strukturierung der Gemeinden zurückgewirkt habe. Dass eines der Dörfer von der Suburbanisierung aus dem nahe gelegenen Berlin betroffen war, ein anderes als touristisches Ziel ausgebaut wurde, legt zwar die Fokussierung auf Ländlichkeitsdiskurse nahe, die in dieser Entwicklung entscheidend mitschwingen. Aber ebenso wie der Hinweis auf weitgehend homogenes Wählerverhalten in den einzelnen Gemeinden scheint es sich doch hier um Phänomene zu handeln, die mit der besonderen Situation dieser Dörfer zu erklären sind. Nichts ist zu erfahren über das Interesse der Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohner an der nahen Metropole und etwaige Beziehungen zur Stadt. Dass in dieser Phase in anderen Landgemeinden schon Kinos existierten und sogar Jazzkonzerte veranstaltet wurden, deutet auf Alternativkonstruktionen von „Ländlichkeit“ hin, über die nichts zu lesen ist.

Insofern ist auch die Feststellung zur dritten Untersuchungsphase 1900–1945 zu hinterfragen, dass die ländlichen Gesellschaften oder „ihre Sprecher“ sich von dem abgegrenzt hätten, was als städtisch oder staatlich angesehen worden sei. Die weitgehende Akzeptanz des Dominanz beanspruchenden Staates in der NS-Zeit wäre ausgehend von dieser These dann eine Kehrtwende. Die aber wird nicht gesehen, eher werden trotz vieler Diskontinuitäten in der Machtübernahme im Lokalen auch die Phänomene langer Dauer benannt. So sei das Regieren in den Dörfern auch vor 1933 schon durch das „Lavieren von verschiedenen Akteuren aus unterschiedlichen Rationalitäten“ (423) geprägt gewesen. Der Bürgermeister hätte in seiner Amtsführung auch älteren Traditionen folgen können. Belegt wird das lediglich mit einem Fall paternalistischen Verhaltens.

Wie in diesem letztgenannten Fall ist ein Grundproblem der Arbeit, dass einzelne Fallbeispiele von „Regierungshandeln“ im Dorf – zudem häufig mit Bezug auf anspruchsvolle Forschungskonzepte – weitreichend interpretiert werden, denen aus anderen empirischen Untersuchungen zur Thematik häufig andere zur Seite gestellt werden könnten, die zu anderen Ergebnissen führen würden. Der Anspruch, nicht drei Mikrostudien geschrieben zu haben, die durch Vergleiche auf ihre Repräsentativität überprüft werden können, sondern die Valenz der Aussagen durch Einbeziehung von überlokal geführten Diskursen zu steigern, wird im Fazit ausdrücklich formuliert.

Das kann ein Zugang sein. Aus der Sicht des Rezensenten wäre aber eine Lokalstudie, die zudem die hier fast nicht behandelten sozialhistorischen Komponenten beachtet, und deren Ergebnisse mit anderen ähnlich ausgerichteten Studien abgeglichen werden können, zielführender für die Umsetzung des eingangs vorgestellten Programms gewesen.

 

 

1 Vgl. etwa die außerordentlich instruktiven Tagebücher des Landwirts, Müllers und Bürgermeisters Johann Weißheimer aus Osthofen, ediert in: Thomas Goller u. Gerold Bönnen (Hg.): „Was Deutschland im Großen, das ist Osthofen im Kleinen“. Die Tagebücher von Johann Weißheimer II. (1797–1883) aus Osthofen (Quellen und Forschungen zur hessischen Geschichte 173). Marburg/Darmstadt 2016.